Mädchen in Wunsiedel ermordet
Keine drei Wochen nach dem gewaltsamen Tod von Luise aus Freudenberg wird ein Mädchen in Wunsiedel ermordet. Ein 10-jähriges Mädchen verlor sein junges Leben. Der erste Verdacht: möglicherweise sind zwei Kinder im Alter von 11 Jahren und ein Jugendlicher im Alter von 16 Jahren für den Tod des 10-jährigen Mädchens verantwortlich. Ob es sich beim Täter tatsächlich um ein Kind, mehrere Kinder, einen Jugendlichen oder eine andere Person handelt, ist derzeit noch nicht bestätigt.
10-jähriges Mädchen in Wunsiedel ermordet
Bei Bekanntwerden der mutmaßlichen Kindstötung konnte seitens der Kriminalpolizei auch ein Sexualdelikt nicht ausgeschlossen werden. Inzwischen, wenige Tage nach Auffinden des toten Mädchens ist von Mord die Rede. Am 07. April 2023 erhärtet sich bei den Ermittlern der Verdacht, dass ein 11-jähriger Junge das Mädchen ermordet haben könnte. Laut BR.de ließe sich nach aktuellem Ermittlungsstand ein mögliches Sexualdelikt derzeit nicht bestätigen. Wie die Polizei Bayern hier mitteilt, wurde der tatverdächtige Elfjährige „in einer gesicherten Einrichtung präventiv untergebracht„.
Update: Lena in Wunsiedel ermordet
Am 24.04.20223 war in der Bild zu lesen, der „tatverdächtige Killer“ (11) sei zuvor schon einschlägig aufgefallen und andere „Kinder in dem Heim attackiert und geschlagen“, „Lehrer verletzt“ und dadurch einen „Polizeieinsatz ausgelöst“ haben.
Laut dem Bild-Artikel sei die ermordete Lena in der ‚Sonnenschein-Gruppe‘ im „Bett des Killers“ tot aufgefunden worden.
Wie die Bildzeitung am Morgen des 28.04.2023 berichtete, sei inzwischen ein zweiter Tatverdächtiger im Alter von 25 Jahren verhaftet und in U-Haft verbracht worden sein. In welcher Verbindung zum Heim der 25-jährige steht, sei bisher noch unklar.
Laut Polizei und Staatsanwaltschaft erhärtet sich der Verdacht, dass es in der Mordnacht vom 03. auf den 4. April auch zu einem Sexualdelikt an dem ermordeten Mädchen kam. Mittlerweile gibt es wohl weitere neue Erkenntnisse. Unter anderem soll die ermordete Lena halb bekleidet morgens gegen 8:45 Uhr in ihrem Bett aufgefunden worden und schon länger tot gewesen sein. Gewalt gegen den Hals sei die Todesursache, so hätten Obduktionsergebnisse offenbart.
Mädchen in Wunsiedel ermordet – in einem heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfezentrum
Prekär: Das 10-jährige Mädchen wurde im Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Josef Wunsiedel, eine Facheinrichtung der Jugendhilfe getötet. Die Einrichtung gehört zur Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg.
Die Einrichtung in Wundsiedel (Bayern) beschäftigte zum Tatzeitpunkt nach eigenen Angaben ca. 80 Fachkräfte für pädagogische, heilpädagogische und psychologische Arbeit und leistet „Hilfe zur Erziehung“ nach §§ 27ff. SGB VIII.
Update: 07.04.2023: Noch während wir am Schreiben des Artikels sitzen, veröffentlichte die Bild den Namen des Mädchens: Lena! Auch geht aus dem Bild-Artikel hervor, dass Lena wegen „Scheidung und Sorgerechtsstreit“ in der heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Josef Wunsiedel untergebracht gewesen sein soll. Ob es sich dabei um einen Sorgerechtsstreit mit dem Jugendamt handelte, wissen wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
Eigentlich hätte Lena zum Tatzeitpunkt, dem Tag, an dem ihr Leben genommen wurde, gar nicht im Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Josef Wunsiedel, sondern bei ihrem Vater sein sollen, wie Focus.de hier berichtet.
Mädchen in Wundsiedel ermordet – von einem Kind
Das ermordete Mädchen wurde am Dienstagmorgen um 8.45 Uhr (04.04.2023) von Mitarbeitern der Einrichtung leblos in seinem Bett aufgefunden. Bislang wurde noch nicht bekannt gegeben, wie das Mädchen in Wunsiedel ermordet wurde.
Auch über die Hintergründe, warum sich das getötete Mädchen sowie die drei Jungs in der Jugendhilfe-Einrichtung St. Josef befanden ist nichts Näheres bekannt. Dabei spielt dies angesichts dieser furchtbaren Tat eine maßgebliche Rolle.
Wurden die Kinder vom Jugendamt unberechtigt in Obhut genommen und in der heilpädagogischen Einrichtung Wunsiedel untergebracht oder haben die Eltern den Inobhutnahmen zugestimmt, weil es tatsächliche Hilfebedarfe gab?
Musste das Mädchen vor seinen Eltern geschützt werden? Gab es bei dem Täter oder den Tätern Auffälligkeiten im psychosozialen Bereich, weshalb die Unterbringung in der heilpädagogischen Einrichtung erfolgte?
Weder wurde das 10-jährige Mädchen geschützt, noch hat die Unterbringung des Täters oder der Täter verhindert, zum Täter bzw. zu Tätern zu werden.
Über die Hintergründe der Unterbringungen der Kinder wird die Öffentlichkeit vermutlich keine konkreten Details erfahren.
Aber unabhängig davon hat das deutsche Kinder- und Jugendhilfe System wieder auf ganzer Linie versagt und dieser Mord stellt einmal mehr die deutsche Jugendhilfe in Frage. So, wie beispielsweise auch im Fall des getöteten 2-jährigen Kevin in Bremen, der unter der Betreuung des Jugendamts Bremen unsägliches Leid erlitt, grausam umgebracht und tot im Kühlschrank aufgefunden wurde. Hier finden Sie auf der Seite der Uni Bremen den grausamen Untersuchungsbericht zum Tod von Kevin, der beispiellos völliges Versagen in der deutschen Jugendhilfe aufzeigt.
Unvergessen sind auch Lisa-Marie Haase, *04.04.1992, gestorben in Obhut des Jugendamts am 11.02.2006, Michelle Gloggnitzer, Tochter von Peter Spitzer, sowie alle anderen Kinder, die während Inobhutnahme ihr Leben verloren haben.
Hinweis: Wenn ein Kind in Obhut genommen wird, unterliegt die Einrichtung, in der das Kind untergebracht wird, einer gesteigerten Aufsichtspflicht. Insbesondere, wenn es sich bei inobhutgenommenen Kindern – aller Regel nach zumindest offiziell – um Kinder mit besonderem Hilfebedarf handelt.
Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Mit Kindern Kasse machen„.
Ob hier im Fall des 10-jährigen Mädchens aus Wunsiedel eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag, lässt sich derzeit nicht einschätzen.
Wäre jedoch ein 10-jähriges Mädchen in seiner Familie ermordet worden, wäre der Aufschrei nach Verantwortung, Verletzung der Aufsichtspflicht und Mitschuld der Eltern groß gewesen.
Kaum Worte an die Eltern der ermordeten Lena
In den Medien, in der Presse sowie in den sozialen Netzwerken ist kaum ein Wort darüber zu lesen, das den Eltern des ermordeten Mädchens Anteilnahme am gewaltsamen Tod ihrer Tochter zuspricht. Indes werden, wie schon bei der Ermordung von Luise aus Freudenberg, die Rufe laut, die Strafmündigkeit bei Minderjährigen von 14 Jahre herabzusetzen.
Zwei Worte des Bedauerns
Am 06.04.2023 veröffentlichte die heilpädagogische Einrichtung St. Josef Wunsiedel einen Artikel mit 435 Wörtern, von denen sich zwei Wörter an die Eltern und die Familie des ermordeten Mädchens aus Wunsiedel richten:
Mit großer Betroffenheit nehmen wir Anteil und sind in Gedanken und im Gebet bei den Eltern, der Familie und unseren Kindern sowie den Kolleginnen und Kollegen. Unser Mitgefühl gilt ihnen allen.
Das Mitgefühl gilt vornehmlich den Mitarbeitern sowie den in der Einrichtung untergebrachten Kinder. Jenen Kindern, die „wieder Normalität“ bräuchten. Die „Normalität“ einer heilpädagogischen Einrichtung mit 80 Fachkräften der Jugendhilfe, in der ein Mord an einem 10-jährigen Mädchen, vermutlich begangen von einem 11-jährigen Jungen, vielleicht sogar von 3 minderjährigen Jungs, möglich und begangen wurde.
Niemand hinterfragt, warum die Kinder in Heimen leben
Auch wird in der Öffentlichkeit nicht hinterfragt, wie ein Mord, begangen durch ein Kind oder zwei Kinder und ein Jugendlicher an einem anderen Kind, ausgerechnet in einer heilpädagogischen Einrichtung für „Hilfe zur Erziehung“ stattfinden kann.
Ausgerechnet dort, wo Erzieher, Betreuer sowie weitere Fachkräfte der Jugendhilfe sowohl Erziehung, wie auch Kinderschutz besser gewährleisten müssen als Mütter und Väter, denen man die Kinder wegnimmt oder die ihre Kinder einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung anvertrauen.
Das Schweigen der Ermittler zum Mord von Lena in Wunsiedel
Dass bislang von offizieller Stelle noch keine Pressekonferenz stattfand, bei der über den näheren Tathergang berichtet wurde, wirft drängende Fragen auf.
Wie wurde das 10-jährige Mädchen in Wunsiedel ermordet? Fand der Mord an Lena lautlos statt? Hätte niemand diese brutale Tat hören, Lena zur Hilfe eilen und den Mord verhindern können?
Laut diesem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 07.04.2023 sei aktuell keine Pressekonferenz geplant.
Dass bei einem Mordfall, bei dem Kinder involviert sind, eine besondere Sensibilität der Ermittlungsbehörden von Nöten ist, versteht sich von selbst. Nicht zu verstehen ist das Schweigen der Ermittler. Die Pressekonferenz zum Mordfall Luise aus Freudenberg fand auch erst mehrere Tage nach dem Mord an Luise statt.
„Dazu können wir zum Schutz der Familie von Luise und den minderjährigen Täterinnen nichts sagen.“
Derartige Sätze waren etliche Male in der Pressekonferenz zum Mordfall Luise zu vernehmen. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Dass im Mordfall Lena in Wunsiedel bislang keine Informationen zum Tathergang von den Ermittlern offenbart wurden, kann ermittlungstaktischen Gründen geschuldet sein.
Andere Gründe für das Ermittlerschweigen liegen ganz bestimmt nicht vor.
Laut diesem Merkur.de Artikel unter dem Update-Zeitstempel 07. April 2023 um 13:49 Uhr sei der tatverdächtige 11-jährige Junge gemäß Polizeiangaben noch nicht vernommen worden.
Unser Mitgefühl gilt Lenas Familie
Als wir am Tag der Bekanntgabe des Mordfalls erfuhren, dass ein Mädchen in Wunsiedel ermordet wurde und dass sich diese unfassbare Tat in einer heilpädagogischen Einrichtung zutrug, galten unsere ersten Gedanken der Familie des Mädchens.
Wie mag es den Eltern von Lena jetzt ergehen? Hat Lena Geschwister? Einen Bruder? Eine Schwester? Wie verkraften es ihre Geschwister? Wie ergeht es den Großeltern und Freunden der ermordeten Lena?
Wer steht Lenas Familie und Freunden in tiefster Trauer und Schmerz bei?
Wurde den Eltern ihr Kind durch das Jugendamt grundlos entrissen, so, wie in unzähligen Fällen? Hatten Mama und Papa des Mädchens ihre Tochter der heilpädagogischen Einrichtung anvertraut, in gutem Glauben, ihre Tochter sei dort gut und sicher untergebracht?
Hat ein Familiengericht die Unterbringung von Lena im Heim als notwendige, geeignete und angemessene „Hilfe zur Erziehung“ Maßnahme betrachtet und angeordnet?
Eine weitere Frage bewegt uns seit Tagen. Eine Frage, über die ebenfalls nichts in den Medien, auch nicht auf der Internetseite der heilpädagogischen Einrichtung in Wunsiedel nachzulesen ist:
Erhalten die Eltern des ermordeten Mädchens ebenfalls intensive Trauerbegleitung und Anteilnahme? So, wie das Personal der Einrichtung?
Die Angst Tausender Eltern, deren Kinder in Obhut genommen wurden
Seit mehr als 20 Jahren wenden sich hilfesuchende Eltern an uns, deren Kinder wegen einer Inobhutnahme in sogenannten Pflegefamilien, Kinderheimen und heilpädagogischen Einrichtungen untergebracht wurden.
In den allermeisten Fällen stellt sich die Frage, ob die Inobhutnahme überhaupt notwendig oder auch nur im Ansatz berechtigt ist und ob es in Fremdunterbringung Kindern dort besser geht als in ihren Familien.
Wer übernimmt die Verantwortung für den Tod des Mädchens und das Leid seiner Familie, wenn auch diese Unterbringung auf einer missbräuchlichen Inobhutnahme basiert?
Bei Kindeswohlgefährdung in Kinderheimen wird weggeschaut
Viele dieser Eltern haben begründete Angst um ihre Kinder, legen uns Fotos mit Anzeichen von Misshandlungen und Vernachlässigungen sowie verbriefte Hilferufe ihrer Kinder vor. Teilweise Abschiedsbriefe mit Suizidgedanken.
Jene Kinder flehen ihre Eltern an, wieder nach Hause zu dürfen. Doch Eltern sind machtlos, wenn Jugendamt, Familiengericht, Verfahrenspfleger sowie Heimleitung an Inobhutnahme und Fremdunterbringung festhalten wollen.
Selbst bei Tonaufnahmen oder Fotos, die auf Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, Mobbing und Gewalt in Fremdunterbringung hinweisen oder kriminelles Handeln des Jugendamtes beweisen, finden selten Ermittlungen und Herausnahme zum Schutz des Kindes aus jener Pflegefamilie oder Einrichtung statt, wenn ein Tatverdacht vorliegt.
Info: Freie Beweismittelwürdigung des Richters – illegal erlangte Beweise die eine Straftat z. B. durch Jugendamtsmitarbeiter, Heimpersonal oder Richter beweisen, werden in Gerichtsverfahren und Strafprozessen nicht verwertet. Zudem können Richter selbst entscheiden, ob und welche Beweismittel sie im Verfahren berücksichtigen.
Strafanzeigen, die sich gegen Jugendämter, Pflegeeltern, Heimleitung oder Heimpersonal richten, werden regelmäßig eingestellt – weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
„Kinderschutz“ findet fast nur dann statt, wenn man Kinder vor ihren Eltern „schützen muss“.
Obwohl Kinder aus Heimen flüchten, müssen sie immer wieder dorthin zurück
Im März 2023 hat uns ein Vater einen handschriftlichen Brief seiner Tochter vorgelegt, die lieber ihr junges Leben beenden will, als weiter im Kinderheim zu bleiben. Dieses Mädchen ist zum wiederholten Male aus dem Kinderheim abgehauen, flüchtete zu seinen Eltern oder versteckte sich vor Polizei und Jugendamt und brachte sich damit in Lebensgefahr.
Für Jugendamt und Familiengericht kommt eine Rückkehr in die Familie trotzdem nicht in Frage.
Ebenfalls im März 2023 wandte sich eine verzweifelte Mutter an uns. Ihr 10-jähriger Sohn lief in 3 Monaten mehrmals aus einer heilpädagogischen Einrichtung weg. Der Junge berichtete zuletzt davon, dass er von einem Mitarbeiter des Heims getreten wurde und mehrmals in der Privatwohnung des Heimleiters schlafen musste.
Nachdem der Junge im Auftrag des Jugendamts erneut von seiner Mutter weggenommen und ins Heim zurückgebracht werden sollte, lief der Junge abermals vor dem Verbringen ins Kinderheim weg, brachte sich dadurch ebenfalls in Lebensgefahr.
Der unversehrt aufgegriffene Junge durfte zwar zunächst vorläufig bei seiner Mutter bleiben, doch das fallzuständige Jugendamt verhinderte die Beschulung des Jungen, obwohl die Mutter das vollständige Sorgerecht für ihr Kind hat.
Während jene Mutter ihren Sohn vor Misshandlung, vielleicht sogar vor Missbrauch im Kinderheim schützen und ihm ein sicheres Zuhause geben will und geben kann, droht das Jugendamt mit Einschaltung des Familiengerichts, Begutachtung und Sorgerechtsentzug, wenn sie ihren Sohn auch gegen seinen Kindeswillen nicht in die heilpädagogische Einrichtung zurückbringt.
Wer stellt die Frage nach der Verantwortung?
Anstelle der Frage, ob Strafmündigkeit herabgesetzt werden sollte, sollte die Frage im Vordergrund stehen, wie man Kinder schützen kann. Schützen davor, dass sie Opfer werden. Aber auch schützen davor, dass Kinder Täter werden.
Seit mehr als 2 Jahrzehnten beschäftigt sich die Redaktion von recht-obsolet.de mit Kinderschutz, missbräuchlichen Inobhutnahmen, Ausbeutung und Leid der Heimkinder sowie kriminellen Gutachtern, EGMR Urteile gegen die BRD wegen Menschenrechtsverletzungen, der sehr oft untätigen, wegsehenden, fehlgeleiteten Justiz.
Es sind keine Einzelfälle – weder die Gewalt von Kindern gegen andere Kinder, noch Misshandlungen sowie Missbrauch durch Fachkräfte, missbräuchliche Inobhutnahmen, fragwürdige Urteile von Familiengerichten oder das Wegsehen von denen, die das Kindeswohl schützen oder Straftaten an Kindern und Familien zu verurteilen haben.
In über 20 Jahren haben wir von unzähligen Eltern, aber auch aufgrund eigener Erfahrungen erleben müssen, was passiert, wenn man Pflegeeltern, Heimpersonal oder Jugendamtsmitarbeiter strafanzeigt oder eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt meldet. Aller Regel nach NICHTS.
Mit diesem Wissen stellt sich uns eine letzte Frage:
Wie viele Kinder sterben noch unter der Obhut des Jugendamts?
Mein Sohn ist auch seit 4,5 Jahren in den Fängen des JA. Berlin Hellersdorf, ohne Gründe dafür. Seit 4,5 Jahren kämpfe ich täglich dagegen an. JA. Aussage: „Rückführung? Was für eine Rückführung? Ihr Sohn bleibt im Heim bis er 18! ist! Das ist die „Arbeit“ des Jugendamtes: Kinder und Familien zerstören. Die Seelen dieser armen Kinder, die tolle Familien hatten werden bis ins letzte mißhandelt, mißbraucht, zerstört. Die Kinder erleben in Fremdunterbringungen den wirklichen Horror, nicht bei ihren Familien!!! Pfui! Ich habe nie schlimmeres im Leben erfahren, als dieser Kampf hier gegen das Jugendamt, zur (Nicht) Rückführung meines Sohnes.
Hallo Madeleine, danke für den Kommentar. Per Gesetz ist das Jugendamt zur Hilfe zur Erziehung, nicht Hilfe zur Entziehung verpflichtet. Insofern tatsächlich Gründe für eine Inobhutnahme vorlägen, dürfte diese lediglich das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Hilfen zuvor versagt hätten. Und wie Sie wahrscheinlich nach dieser langen Zeit selbst wissen, MUSS das Jugendamt auf die Rückführung zu den Eltern hinarbeiten. In der Realität gibt es kaum Fälle, wo der Wille des Gesetzgebers berücksichtigt wird und wie Sie schreiben, werden durch die Traumata die Kinder auf Lebenslang zerstört.
Kämpfen Sie weiter für und um Ihren Sohn.
Ich habe nur ein einzige Frage. Wo waren Erzieher und Betreuer in diesem Zeitpunkt?
Danke für DIESE Frage!
Warum melden die Eltern sich nicht ?????
Was ist mit Lena passiert!Soll hier alles totgeschwiegen werden?
Warum macht man hier ein Kind unsichtbar ?
Was heißt der Junge war beteiligt ???War er es nicht alleine?
Warum äußert sich kein Betreuer ???Wie ist es möglich so viele Menschen zum Schweigen zu bringen??
Wo ist Lena ? Hat man das Kind anonym in der Nacht beerdigt???
Kein Bild keine Anteilnahme keine Trauerfeier?????
Hier ist bestimmt alles viel schlimmer als man es uns glauben lassen will !!!!
Wie ist so etwas möglich!!!! Kein Aufschrei der Eltern über den Mord an ihrem Kind??????
Ich bin fassungslos wie hier gehandelt wird und ich bin es nicht alleine!!!!!!
Liebe Ingrid, vielen Dank für den Kommentar. Diese Fragen stellen wir uns auch und wir sind erschüttert darüber, dass die Presse diesen Fragen nicht auf den Grund geht. In der Öffentlichkeit scheint Lena bereits wenige Tage nach ihrer Ermordung in staatlicher Obhut vergessen. Es ist unfassbar! Die Redaktion