Wird Eltern vom Staat ein Kind entzogen, treten Jugendamt, Familiengericht und Gutachter in der ménage à trois als Hauptverantwortliche auf. Die kontinuierlich steigende Zahl der Inobhutnahmen und Elternentfremdung in Sorgerechtsangelegenheiten sowie die stagnierende Prozentzahl der Rückführungen und Familienzusammenführungen machen klar: Es handelt sich um Elternentsorgung.
Nach wie vor hält sich hartnäckig die These, da müsse ja was dran sein. Der Staat nimmt doch nicht ohne Grund Eltern ihre Kinder weg. Das ist richtig. Ohne Grund geht das nicht. Aber Gründe, um eine Elternentsorgung durchzuführen, gibt es viele. Insbesondere finanzielle und berufliche. Doch lesen Sie selbst.
Zusammenspiel von Jugendamt, Familiengericht und Gutachter
Die Rollen in der ménage à trois sind klar verteilt. Ähnlich wie im Zahnrad greifen die Aufgaben der drei Verantwortlichen reibungslos ineinander, um das Getriebe in Gang zu halten. Die Assoziation, dass die Familie diesem Zahnräderwerk zum Opfer fällt und regelrecht zermahlen wird, ist zulässig.
Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren
Das Jugendamt schätzt eine Kindeswohlgefährdung oder einen Hilfebedarf ein. Es handelt sofort, indem es das Kind einem oder beiden Elternteilen entzieht. Oder es ruft das Gericht an, um eine Entscheidung herbeizuführen, die den Sorgerechtsentzug und die Fremdunterbringung des Kindes zur Folge hat.
Allerdings: Die Handlungsbefugnis des Jugendamts reicht soweit, dass es auch ohne Gerichtsbeschluss Kinder in Obhut nehmen und auf die Eltern Druck ausüben darf. Tausendfach berichten betroffene Elternteile, vom Jugendamt erpresst worden zu sein.
Häufig werden Vater oder Mutter zu nicht benötigter Therapie gezwungen, wenn Umgang mit dem Kind gewünscht ist oder wenn das Kind in die Obhut der Eltern zurückkehren soll. Folgen die Eltern dieser Erpressung, bestätigen sie Therapiebedarf. So führt eine nichtvorhandene Erkrankung dazu, den Jugendamtseingriff in die Familie im Nachhinein zu begründen und im Anschluss die Herausgabe des Kindes in die Obhut von Vater und Mutter zu versagen.
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Familiengericht ohne ausreichend Fachkompetenz
Das Familiengericht schätzt das Jugendamt mit seiner fachlichen Kompetenz. Das Jugendamt ist näher an der Familie dran, weshalb der Familienrichter den Ausführungen des Jugendamts als Entscheidungsgrundlage für Beschlüsse bei einstweiliger Anordnung und Hauptsachenentscheidung in nahezu allen Fällen folgt.
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Der Richter überzeugt sich nicht selbst. Zwar erhalten Eltern irgendwann rechtliches Gehör, doch bis dahin hat das Jugendamt bereits Fakten geschaffen, indem es das Gericht mit schriftlichen Eingaben informiert und das Familiengericht zu gewünschten Entscheidungen anregt. Eingaben vom Jugendamt an das Gericht werden vom Familiengericht weder auf Plausibilität noch auf Wahrheitsgehalt geprüft.
Da das Familiengericht das Handeln des Jugendamts mittels Gerichtsbeschluss legitimiert und gleichzeitig als Hauptverantwortlicher agiert, sichert sich das Gericht doppelt ab. Der Richter beauftragt einen Sachverständigen, ein Familiengutachten zu erstellen und beruft sich anschließend auf die Fachkompetenz des Jugendamts und die des Gutachters.
Gutachter für familiengerichtlich angeordnetes Gutachten
Der Sachverständige ist die graue Eminenz der Elternentsorgung. Sich während der Begutachtung stets freundlich, verständnisvoll und neutral gebahrend, erweist sich mit Fertigstellung seines Gutachtens als Maître der gehobenen Kunst des Lügens. Äußerungen der Eltern werden aus dem Zusammenhang gerissen und sinnverfälschend wiedergegeben.
Auch vollkommen freie Erfindungen bringen die benötigte Würze in das Sachverständigengutachten. Eine Strafverfolgung gegen Sachverständige findet regelmäßig nicht statt. Oft sind Gutachter kriminell, über alle Straftaten erhaben, von der Justiz geschützt.
Was den Eltern regelmäßig vorenthalten wird:
- Die Begutachtung ist freiwillig und darf nicht erzwungen werden.
- Das Familiengericht schickt dem Sachverständigen die komplette Gerichtsakte zu.
- Der Gutachter verlangt umfassend Schweigepflichtsentbindungen (Ärzte, Schule, Kindergarten).
- Das Gutachten wird nach Abschluss an alle Verfahrensbeteiligten verteilt.
- Gegen ein Gutachten gibt es keine effizienten Rechtsmittel.
Info: Ein spannender Gerichtsprozess gegen die Vorgehensweise eines Gutachters könnte im Vermisstenfall des Mädchens Peggy Knobloch bevorstehen. Der geistig Behinderte Ulvi K. aus Lichtenberg wurde 2004 wegen dem Mord an dem Mädchen verurteilt und 10 Jahre später im Wiederaufnahmeverfahren für unschuldig erklärt. Im Januar 2019 gab es eine Pressekonferenz. Der Berliner Sachverständige, der ein Gutachten über Ulvi K. erteilte, soll nun zu Schadensersatz verklagt werden, weil es erhebliche Bedenken über die Arbeit des Gutachters gebe, so der Tenor der Pressekonferenz.
Weitere Informationen: https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Klage-gegen-Ulvis-Gutachter;art2388,6512496
Kernprobleme der ménage à trois
Die Elternentsorgung durch die ménage à trois zeugt in allen uns bekannten Fällen von einem perfekt aufeinander abgestimmten Zusammenspiel von Jugendamt, Gutachter und Familiengericht. Betroffene Eltern erkennen erst viel zu spät, welche Probleme sich für sie daraus ergeben.
Der öffentliche Druck auf das Jugendamt
Misshandelte, missbrauchte und tote Kinder werden von den Medien ausgeschlachtet. Dies erzeugt einen hohen Druck auf Jugendämter. Berechtigt, denn Todesfälle wie der des kleinen Kevin aus Bremen sind vermeidbar, wenn Kompetenz wirtschaftlichen Interessen vorangestellt würde.
Stattdessen missbraucht das Jugendamt u. a. den Tod des zweijährigen Kevins aus Bremen dafür, im Zweifelsfalle ein Kind lieber zu schnell als zu spät aus der Familie zu holen. Der willkürlichen Elternentsorgung ist damit Tür und Tor geöffnet und sie verschafft dem eigenen Job Daseinsberechtigung.
Straftaten und Rechtsbrüche bei ungerechtfertigtem Kindesentzug nehmen Jugendamtsangehörige billigend in Kauf, wie auch die Zerstörung einer Familie. Die Deutschen befürworten ohnehin das noch schnellere Eingreifen zum Schutz der Kinder.
Über rechtswidrige Kindeswegnahmen sowie die Folgen für die Familie werden indes nicht medial ausgeschlachtet – für Amtsträger, die Straftaten begehen, ist also nicht viel zu befürchten.
Neutralität von Richter im familiengerichtlichen Verfahren
Ein Richter muss neutral sein. Ist er dies nicht, muss er seine Befangenheit erklären und darf das Verfahren nicht führen. Kein Richter, keine Richterin erklärt Befangenheit, wenn das Jugendamt Stellungnahmen und Anregungen an das Familiengericht übermittelt.
Aufgabe des Gerichtes ist es, sich selbst ein Urteil zu bilden – neutral, unvoreingenommen und frei von Emotionen. Einzig belegbare Fakten und das Gesetz dürfen zur Urteilsfindung herangezogen werden.
- Ist Neutralität gewährleistet, wenn Berichte des Jugendamtes vorgelegt werden, deren Inhalte und Aussagen ungeprüft zur Urteilsfindung herangezogen werden?
- Darf ein Richter dem juristischen Grundsatz in dubio pro reo zuwiderhandeln, wenn er sich nicht selbst – unabhängig vom Jugendamt – überzeugt hat?
- Ist es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar, wenn pro forma gehandelt und mitunter erst Jahre später das Gericht über die Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in die Familie urteilt?
- Wie viel Neutralität bleibt übrig, wenn das Familiengericht über Tage, Wochen, Monate oder Jahre vom Jugendamt informiert wird, bevor das Gericht Eltern und Kinder anhört?
Neutralität vom Gutachter im familiengerichtlichen Verfahren
Unabhängigkeit ist Voraussetzung, um eine Situation vorurteilsfrei einschätzen zu können. Noch bevor der gerichtlich beauftragte Sachverständige erstmals Vater, Mutter und Kind kennenlernt, taucht er in das Aktenstudium ab und befasst sich mit der gerichtlichen Fragestellung.
Bereits die Fragestellung im Gerichtsbeschluss impliziert die gewünschte Richtung, die das Sachverständigengutachten einzuschlagen hat. Die Fragestellung, vom Gericht anhand der Vorgaben des Jugendamts ausformuliert, bildet eine Meinung, die beim Aktenstudium bestätigt wird.
Das Jugendamt ist der Auffassung:
- das Kind muss vom Elternteil / beiden Eltern getrennt werden.
- das Kind muss erst einmal zur Ruhe kommen.
- die Umgänge zu einem oder beiden Elternteilen müssen eingeschränkt / ausgesetzt werden.
- es ist zur Abklärung ein familiengerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten einzuholen.
Noch bevor der Gerichtsgutachter tätig wird und sich endlich selbst ein Bild über die Familie macht, liest er im Aktenstudium Inhalte, deren Wahrheitsgehalt und Richtigkeit von niemanden geprüft wurden.
Ebenso verhält es sich, wenn Eltern sich streiten und ein Elternteil gegen den anderen Elternteil die Dreckschleuder abfeuert: Ungeprüfte Behauptungen landen auf dem Tisch des Gutachters und bilden seine Meinung.
ménage à trois der Elternentsorgung: Jeder kennt jeden
Während alle Eltern im familiengerichtlichen Verfahren der Elternentsorgung Neuland betreten, sich nicht auskennen und Verfahrensbeteiligte nicht kennen, kennt sich die Besatzung der ménage à trois in- und auswendig und man ist längst ein eingespieltes Team. Schließlich sind Jugendamtsbedienstete, Richter und Gutachter beruflich jeden Tag regional mit der Zuständigkeit betraut.
- Wie viele Familiengerichte gibt es pro Zuständigkeitsbereich?
- Wie viele Jugendämter gibt es, die regional zuständig sind?
- In wie vielen Fällen wurde bereits mit gleicher Besetzung zusammengearbeitet?
- Wo könnte ein Sachverständiger sonst noch seine Brötchen verdienen, außer durch die Beauftragung des Gerichts?
Dies verdeutlicht: Alle Beteiligten der ménage à trois kennen sich und stehen in gewissem Abhängigkeitsverhältnis zueinander.
Trifft das Gericht eine falsche Entscheidung, haftet der Richter nicht für ein Fehlurteil. Schließlich hat er sich auf die fachliche Meinung von Jugendamt und die des Sachverständigen gestützt. Doch für seine Meinung ist niemand haftbar zu machen. Deshalb haben Eltern und Kinder kaum eine Chance auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Eltern haben kaum Chance gegen die ménage à trois
Mit üblichen rechtsstaatlichen Mitteln haben betroffene Väter und Mütter kaum eine Chance, sich gegen die Elternentsorgung durch die ménage à trois erfolgreich zur Wehr zu setzen, die formal als unabhängig, neutral und rechtschaffen gilt. Grundsätzlich stehen den Eltern Rechtsmittel zur Verfügung, um sich zu wehren. Faktisch können sich viele Eltern bzw. Elternteile den Zug durch die gerichtlichen Instanzen nicht leisten. Auch nicht, wenn PKH gewährt wird.
Beispielhaft schildert auch der Artikel „Jugendamt: Als sie das Kind abholten“ die Misere der Eltern, wenn der Staat ein Kind in Obhut nimmt. Zwar trug sich dieser Fall der Elternentsorgung in Österreich zu, doch die Strukturen sind dieselben.