Familienrecht Gerichtsurteile
Auf der Seite „Familienrecht Gerichtsurteile“ sammeln wir für Sie wichtige Gerichtsentscheidungen sowie Aktenzeichen. Interessieren Sie sich für einen bestimmten Beschluss, klicken Sie entweder auf die darunter befindliche Verlinkung oder suchen Sie im Internet nach dem Aktenzeichen des Beschlusses.

Kein Anspruch auf falschen Beistand bei Hilfeplangespräch

Prinzipiell dürfen Eltern sich eines Beistandes bedienen. Allerdings können Behörden wie Jugendamt oder das Familiengericht den Beistand verwehren. So geschehen ist es bei einem Hilfeplangespräch, welches für den 23.11.2022 anberaumt war und online stattfinden sollte. Wohnsitz der Eltern ist in Bayern, die beiden Beistände stammen aus Stralsund, im Norden Deutschlands an der Ostsee.

Jugendamt lehnt Beistände wegen vorausgegangenen Veröffentlichungen zum Verfahren ab

Das Jugendamt lehnte die Teilnahme der Beistände am Online-Hilfeplangespräch ab, weil nach Auffassung des Kreisjugendamts die Beistände auf freifam.de über die Sachbearbeiterin des Jugendamts bei Klarnamen-Nennung unliebsam berichten.

Die Eltern reichten am 11.11.2022 vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht München ein und beantragten Einstweilige Anordnung, dass die Beistände zum Hilfeplangespräch zugelassen werden. Offenbar versäumten die Eltern es, in ihrem Antrag zu informieren, in welchem Umfang das Sorgerecht eingeschnitten ist. Dazu wird sich später das VG München näher einlassen – nicht nur Beistände, sondern auch Eltern können vom HPG ausgeschlossen werden!

Cleverer Schachzug des Jugendamts

Mit Stellungnahme vom 19.11.2022 an das Verwaltungsgericht München teilte das Kreisjugendamt mit, dass bei Zulassung der Beistände das Hilfeplangepräch nicht online, sondern in Präsenz – also in Bayern stattfinden würde.

Eltern begründen: Präsenz-Teilnahme zu teuer

Daraufhin ergänzten die Eltern ihren Antrag beim VG München dahingehend, dass eine Präsenzteilnahme der Beistände aufgrund der Entfernung Stralsund / Bayern einen erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand bedeuten würde, weshalb man bezüglich des Hilfeplangepsrächs an Online-Konferenz festhielte. Zwischenzeitlich hatte das Jugendamt ohnehin den Termin für den 23.11.2022 abgesagt, da die Sachbearbeiterin kurzfristig und unvorhergesehen verhindert sei.

VG München: Beistände nicht geeignet

Das angerufene Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 22.11.2022 unter M 18 E 22.5593 den Antrag abgelehnt hat.

Es hat u.a. wie folgt begründet:

  • Ein Beistand kann abgelehnt werden, wenn er nicht geeignet ist.
  • Um nicht geeignet zu sein, genügt provozierendes Verhalten.
  • Unsachlichkeit oder mangelnde Sachkunde sind weitere Gründe.
  • Durch bereits erfolgte Veröffentlichung zum Verfahren auf freifam.de, stellt Sinn und Zweck der Teilnahme eben jener Beistände am Hilfeplangespräch in Frage.

Eltern verweigern Teilnahme am HPG

Das Jugendamt terminierte zum 08.12.2022 einen neuen Online-Termin für das HPG. Daraufhin teilten die Eltern mit, dass sie weiterhin auf die Teilnahme der Beistände bestünden, gegen den Beschluss vom VG München Rechtsmittel einlegen würden und nahmen am Hilfeplangespräch nicht teil.

Kommentar recht-obsolet.de

Wie wir u.a. in unserem Artikel „Gründe, warum das nichts wird“ unter Punkt 7 geschrieben haben, macht man Eltern für alles verantwortlich. Auch für das, was Pseudo-Unterstützer und Beistände fabrizieren.

Wie man als Beistand oder Eltern auf Stattfinden oder Teilnehmen der Eltern am Hilfeplangespräch riskieren kann, ist uns unbegreiflich. Nun hat das Verwaltungsgericht München durch den Beschluss dem Jugendamt eine umfangreiche Argumentieren an die Hand gereicht, in Zukunft den Eltern die Teilnahme am Hilfeplangespräch zu verweigern. Dies dürfte kaum einer Verbesserung der Situation sowie dem Anliegen der Eltern zuträglich sein.

Es wäre allemal besser gewesen, das Hilfeplangespräch stattfinden zu lassen und notfalls ohne Beistände zu führen, als zu riskieren, künftig von Hilfeplangesprächen ausgeschlossen zu werden. Stures Elternverhalten sowie falsche „Beratung“ durch Unterstützer hat noch nie zu einer Rückführung der Kinder geführt.

Der Beschluss ist unanfechtbar, die Eltern haben die Kosten zu tragen.

Familienrecht Gerichtsurteile: Inobhutnahme rechtswidrig

OLG Frankfurt: Inobhutnahme rechtswidrig

Nach Streit unter den Eltern wurde ein 6 Jahre alter Junge durch das Jugendamt Frankfurt in Obhut genommen. Der Junge blieb knapp 4 Monate in Obhut. Das OLG Frankfurt bestätigt: Inobhutnahme unverhältnismäßig. 3.000 Euro Schadenersatz. Urteil zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hier noch nicht rechtskräftig.

OLG Frankfurt Az. 1 U 6/21
Presseartikel: op-online.de

BVerfG: Inobhutnahme & Neubeelterung grundgesetzwidrig

Mit Beschluss vom 22.05.2014 hat das Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme sowie Neubeelterung durch das Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt.

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014
– 1 BvR 2882/13 -, Rn. 1-59,
http://www.bverfg.de/e/rk20140522_1bvr288213.html

Bundesverfassungsgericht: Weitere Hilfe trotz Unwille auf Rückführung

Nach Auffassung des BVG sind weitere Hilfen durch das Jugendamt auch dann geeignet, wenn das Jugendamt zuvor nicht auf Rückführung der Kinder hinwirkte.

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014
– 1 BvR 160/14 -, Rn. 1-56,
http://www.bverfg.de/e/rk20140324_1bvr016014.html

BVerfG: Erziehungsfähigkeit – keine positive Beweispflicht

Manchmal ergehen im Familienrecht Gerichtsurteile, die sehr klar formuliert sind. Eltern müssen Erziehungsfähigkeit nicht erst positiv beweisen. Außerdem hat nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein Kind keinen Anspruch auf bestmögliche Erziehung.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.11.2014
1 BvR 1178/14

OLG: Keine vorbeugende Fremdunterbringung

Auch, wenn erwartet wird, dass Eltern eines schwer behinderten Kindes zukünftig überfordert sein könnten, stellt dies nach Auffassung des Gerichts kein Grund für eine vorbeugende Fremdunterbringung des Kindes dar.

OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.12.2022
2 UF 122/22

Gerichtsurteile: Gutachter / Sachverständige

LG: Keine Bezahlung für Gutachter bei mangelnder Qualifikation

Ausgangslage für dieses Gerichtsurteil ist ein ausführliches Gutachten über die Notwendigkeit einer Schulbegleitung. Dieses wurde von einer Diplompsychologin erstellt, die ihre Tätigkeit für das Gutachten der Stadt Lübeck in Rechnung stellen wollte.

Die Stadt Lübeck weigerte sich, die Rechnung für das Gutachten zu bezahlen. Grund: Die Diplompsychologin verfüge nicht über notwendige Qualifikation nach § 35a SGB VIII, habe gegenüber der Stadt nicht darauf hingewiesen. Die Gutachterin behauptete, sie habe die Stadt mündlich in Kenntnis gesetzt, das Landgericht bemängelt, die Diplompsychologin könne darüber keinen gerichtsverwertbaren Nachweis erbringen.

Das Landgericht Lübeck bestätigte die Auffassung der Stadt. Zwar war das Gutachten aufwendig, dennoch mangelhaft und somit nicht verwertbar. Hier können Sie zur Rechtssache das Urteil 14 S 33/21 lesen. Vorheriges Aktenzeichen beim Amtsgericht Lübeck Az. 23 C 1864/20.

Landgericht Lübeck Berufungskammer, 09.01.2023
Az.: 14 S 33/21
Landesregierung Schleswig-Hostein

Familienrecht Gerichtsurteile: Großeltern Umgangsrecht

EuGH: Großeltern Umgangsrecht bestätigt

Nach Scheidung der Eltern wurde Großmutter das Umgangsrecht verweigert. Der EuGH sah das anders: Großeltern ist Umgangsrecht zu gewähren.

EuGH, Urteil vom 31.05.2018
Rechtssache C-335/17

OLG: Kein Umgangsrecht Großeltern

Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt Verweigerung des Umgangsrecht der Großeltern, wenn diese den Erziehungsvorrang der Kindesmutter nicht akzeptieren.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.10.2017
Az.: 3 UF 120/17

Gerichtsbeschlüsse: Umgangsverweigerung

OLG: Ordnungsgeld, weil Mutter Umgang verweigert

Vereinbarter Umgang findet nicht statt. Amtsgericht verhängt Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Oberlandesgericht bestätigt, aber reduziert Ordnungsgeld gegen die Mutter auf 300 Euro.

Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.09.2017
4 WF 151/17

Jugendamt Erfurt – 5.000 Euro Ordnungsgeld

Das Jugendamt Erfurt verschleppte gerichtlich festgelegten Umgang zum Vater. Das Jugendamt wollte vor den Umgängen Gespräche mit dem Vater erzwingen und verweigerte bis dahin den vom Gericht beschlossenen Umgang. Das Gericht stellte fest, dass eine Behörde an Recht und Gesetz gebunden ist, Gerichtsbeschlüsse umzusetzen hat und stellte Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 47 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen fest, verhängte gegen das Jugendamt Erfurt ein Ordnungsgeld i.H.v. 5.000 Euro.

Amtsgericht Erfurt, Beschluss vom 01.03.2021
34 F 1373/19

Hier Urteil auf der Seite vom Freistaat Thüringen lesen: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/JURE210007669

Urteile & Beschlüsse: Inobhutnahme bestätigt

BVerG: Verdacht auf Misshandlung rechtfertigt Sorgerechtsentzug

Besteht der Verdacht auf Misshandlung, kann dies eine Sorgerechtsentziehung begründet. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein wenige Monate altes Kind, es bestand der Verdacht schwerwiegender Misshandlungen.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.09.2022
1 BvR 1807/20