recht-obsolet.de - über Jugendamt, Schule & Justiz

Jugendämter schaffen Fakten
Jugendämter dürfen Inobhutnahmen ohne richterlichen Beschluss durchführen, wenn nach Auffassung des Jugendamts das Kindeswohl in Gefahr scheint. Um die Inobhutnahme aufrecht zu erhalten, müssen Eltern der Fremdunterbringung zustimmen oder das Familiengericht muss den Kindesentzug nach geltendem Recht anordnen. Die familiengerichtliche Anordnung ist auch gegen den Willen von Vater und Mutter möglich. Eltern können im Gerichtsverfahren gegen den Entzug des Kindes vorgehen. Doch bis das Gericht zu einer endgültigen Entscheidung kommt ist regelmäßig festzustellen: Jugendämter schaffen Fakten!

Die traumatisierende Trennung von Kind und Eltern

Die Inobhutnahme des Kindes erfolgt abrupt von einem Augenblick auf den nächsten. Ungeachtet, ob es tatsächliche Gründe gibt, welche die Herausnahme eines Kindes aus dessen sozialem Umfeld rechtfertigen geht damit eine Traumatisierung des Kindes einher. Das Kind wird bei der Trennung von Mutter und Vater derart taumatisiert, dass sich sogar sein Erbgut verändert, wodurch das Kind anfälliger für diverse schwerwiegende Erkrankungen wird und sich seine Lebenserwartung signifikant verkürzt.

Das Kind verliert alles – und zeigt Auffälligkeiten

Oft wird das Kind aus Krankenhaus, Krippe, Kindergarten oder Schule herausgenommen, ohne dass es Gelegenheit erhält, sich von Mama, Papa, Bruder, Schwester, Opa, Oma und dem übrigen sozialen Umfeld zu verabschieden. Gleichzeitig verliert das Kind Haustiere, private Gegenstände, Freunde und alles, was bisher sein Leben geprägt hat. Jugendämter schaffen Fakten bereits durch die traumarisierende Herausnahme des Kindes, die sich im weiteren Verlauf als Rechtfertigungsgründe verwenden lassen. Denn in Pflegefamilie oder Heim kommt ein traumarisiertes und gestörtes Kind an, über das Akten angelegt werden, mit denen Jugendamt, Familiengericht und Gutachter im gerichtlichen Verfahren arbeiten.

Bindungsabbruch, Beziehungspause & Eingewöhnungsphase

Ein Kind, das aus der Obhut der Eltern genommen wurde, braucht nach Einschätzung von Jugendamt, Heimpersonal und Pflegeeltern Zeit zum Ankommen. Offiziell dient diese Eingewöhnungsphase dazu, das Kind vor dem Loyalitätskonflikt zu schützen. Ungeachtet dessen, ob es überhaupt einen Schutzbedarf vor Vater und Mutter gibt, wird ein Bindungsabbruch vorgenommen und eine mehrwöchige oder mehrmonatige Beziehungspause vom Jugendamt verordnet.

  • Dem Kind wird diese Eingewöhnungsphase aufgezwungen – ganz egal, wie sehr es seine Eltern vermisst.
  • Dem Kind (je nach Alter) wird der Bindungsabbruch als notwendig erklärt, weil es vor seinen Eltern geschützt werden muss oder es wird ihm erklärt, dass seine Eltern keinen Kontakt zu ihm wollen.
  • Von Eltern wird erwartet, dass sie sich mit der Eingewöhnungsphase abfinden. Tun sie das nicht, handeln sie gegen das Kindeswohl.

Es ist nur eine Frage der Zeit, wann das Kind seinen Willen, nämlich die Rückkehr in die Obhut der Eltern aufgibt, oder das Vertrauen in seine Eltern vollständig zerstört wurde.

Jugendämter schaffen Fakten: Traumatisierung der Eltern durch Kindeswegnahme

Jugendämter schaffen Fakten auch auf der Seite der Eltern. Diese werden zunächst in Sicherheit gewogen, dass die Inobhutnahme nur vorläufig oder Väter und Mütter, die sich mit dem Kindesentzug nicht abfinden, werden auf den Rechtsweg verwiesen. Parallel zur Entfremdung des Kindes schreitet auch die Traumatisierung der Eltern voran, die sich absurden Vorwürfen ausgesetzt sehen. Anfangs noch davon ausgehend, dass die Eltern gemeinsam mit einem Rechtsanwalt die Inobhutnahme schnell beenden können, erkennen Eltern im Laufe des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens, dass selbst mit entlastenden Beweisen und Zeugen kein zügiges Gerichtsverfahren zu erwarten ist.

Familiengutachten: Begutachtung des Ist-Zustandes

Das familiengerichtliche Verfahren in erster Instanz ist langwierig. Das Jugendamt regt ein Familiengutachten an. Der Familienrichter beauftragt einen Sachverständigen. Der Sachverständige erhält alle bisher angefertigten Akten. Bei der Begutachtung von Kind und Eltern trifft er auf eine entfremdete und traumatisierte Familie, die alle Anzeichen eines gestörten Familiengefüges bestätigt.

Dies ist eines der Hauptprobleme, warum eine Begutachtung in den meisten Fällen negativ ausfällt, denn Jugendämter schaffen Fakten bereits vor der Begutachtung, wodurch sich kaum mehr der Zustand der Familie vor dem Jugendamtseingriff feststellen lässt.