Heute berichten wir über einen Fall, der beweist, in welch absurder Weise ein Jugendamt unfähig sein kann. Ein Fall, der, wäre er wirklich einer gewesen, durch die Unfähigkeit des Jugendamts ein Kinderleben hätte kosten können. Wieder einmal! Gleichsam zeigt das Verhalten der im Umgang mit dem Jugendamt erfahrenen Mutter auf, wie man sich gegen das Jugendamt wehren kann.

Jugendamt unfähig: Was ist passiert?

Normalerweise genießen Eltern die Zeit, solange ihre Kinder noch klein sind und sie diese beim Aufwachsen begleiten dürfen. Anders verhält es sich bei Familien, die jahrelang Jugendamtsterror ausgesetzt sind. Jene Eltern und Kinder sehnen sich den Tag herbei, an dem auch das jüngste Kind seinen 18. Geburtstag, somit Volljährigkeit erreicht hat.

Mit Erreichen der Volljährigkeit endet der staatliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – nur nicht, wenn das regionale Jugendamt unfähig ist, seiner Amtsermittlungspflicht in keiner Weise nachkommt und dadurch (potenzielle) Lebensgefahr eines Kindes ignoriert.

So geschehen Ende Februar 2023 in einer Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie lange ist das Jugendamt zuständig?

Das Jugendamt hat das staatliche Wächteramt inne und hat einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Dieser ergibt sich aus:

Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.

Der Gesetzgeber drückt sich präzise aus und beschränkt das staatliche Wächteramt ausdrücklich auf Kinder und Jugendliche.

Definition Kinder & Jugendliche:

Ein Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist eine Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Quelle: Bundesamt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend