Folgen einer Inobhutnahme
Häufig werden schnellere Inobhutnahmen gefordert, ohne sich den Folgen einer Inobhutnahme für Kind und Eltern bewusst zu sein. Das Ausmaß dieses Eingriffs wirkt auf vielerlei Ebenen und ist irreversibel für die ganze Familie. Betroffene Familien sind meist über mehrere Jahre der staatlichen Behandlung, damit einhergehend vieler und anhaltender psychischer Traumata ausgesetzt und das Leben aller Familienmitglieder gerät in jeder Hinsicht aus den Angeln. Insbesondere die Folgen für die Kinder, aber auch das Leid der Eltern bleibt unbeachtet.

Eine Inobhutnahme ist einer der tiefgreifendsten Eingriffe in die Familie, die das staatliche Wächteramt (in Deutschland geregelt durch § 42 SGB VIII) vorsieht. Per Gesetz soll sie eine vorläufige Maßnahme zum Schutz eines Kindes oder Jugendlichen sein, wenn eine dringende Gefahr für dessen Wohl besteht und dieser Gefahr nicht mit niederschwelligeren Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Im Umkehrschluss:

Eine Inobhutnahme darf nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen versagen.

Obwohl die Herausnahme eine Maßnahme sein soll, die per Gesetz nur dann Anwendung finden darf, um physischen oder psychischen Schaden vom Kind abzuwenden, löst sie in aller Regel sowohl bei den Kindern als auch bei den Eltern schwerwiegende Traumata aus. Die daraus resultierenden Folgen einer Inobhutnahme sind vielschichtig und reichen von psychologischen Traumata bis hin zu langfristigen beruflichen, sozialen und existenziellen Problemen sowie schwerwiegenden Erkrankungen.

Eine hinreichende Abwägung zwischen Nutzen und schädlichen Folgen einer Inhobhutnahme findet aller Regel nach nicht statt, wie unzählige Fälle und höchstrichterliche Urteile seit Jahrzehnten immer wieder bestätigen.

Folgen der Inobhutnahme für das Kind

Für ein Kind bedeutet die Inobhutnahme den plötzlichen Verlust seiner gewohnten Lebenswelt. Selbst wenn das Zuhause objektiv gefährlich war, bleibt es subjektiv der Ort der primären Bindung. Das Kind verliert nicht nur seine Eltern, sondern auch seine Geschwister, Großeltern, Freunde, sein Spielzeug, sein Haustier und alles, was bisher seinen Lebensmittelpunkt ausmachte.

Eine Inobhutnahme geht meist mit einer monatelangen Kontaktsperre zur Familie des Kindes und seinem gesamten sozialen Umfeld einher. Selbst, wenn eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung vorlag, versteht das Kind die Welt nicht mehr. Es sehnt sich nach dem, was ihm vertraut war. In diesem Zusammenhang sind zwingend zwei Aspekte zu berücksichtigen.

Das Stockholm-Syndrom

Beim Stockholm-Syndrom handelt es sich um ein angepasstes Verhalten, welches das Opfer zu seinem Täter entwickelt. Dabei baut das Opfer Sympathie zum Täter auf, welche als Schutzmechanismus und Überlebensstrategie dient.

In einem Fall, wo tatsächlich Gewalt in der Familie gegenüber dem Kind ausgeübt wird, ist das staatliche Eingreifen oft erforderlich, um die konkrete Gefahr vom Kind abzuwenden. Allerdings: Es wird häufig präventiv ein Kind aus seiner Familie herausgenommen, ohne dass eine konkrete Gefahr des Kindeswohls erwiesen ist.

Durchaus ist der Gedanke „Lieber zu früh wie zu spät!“ nachvollziehbar – nicht jedoch, wenn man sich vor Augen führt, dass die Herausnahme auf Verdacht z.B. auf reiner Denunziation durch eine anonyme Meldung beim Jugendamt basiert. Die massiven Schäden, die das Kind, aber auch seine Eltern, dadurch erleidet, überwiegen dem eigentlichen Schutzgedanken, den der Gesetzgeber vorsieht.

Die epigenetische Prägung

Bereits bei der Zeugung des Kindes bekommt es von seinen Eltern die epigenetische Prägung. Die Genetik ist so abgestimmt, dass das Kind bestmöglich auf das sozial-familiäre Umfeld gewappnet ist, in das es hineingeboren wird – so schlecht es womöglich auch sein möge.

Bei Kindern können traumatische Erfahrungen während der Inobhutnahme zu einer folgenschweren biologischen Veränderung führen. Epigentische Marker fungieren als „Gedächtniszellen“ für den durch die Traumata ausgelösten Stress. Traumatische Erfahrungen wie eine Inobhutnahme und abrupte Bindungsabbrüche wirken sich massiv auf die sogenannte HPA-Achse (Hypothalamus-Hypophysen-Nebennierenrinden-Achse) aus.

Durch die ständige Alarmbereitschaft wird das System mit Stresshormonen wie Cortisol überflutet, was zu einer biologischen Umprogrammierung der ursprünglichen epigenetischen Prägung führt.

Eine solche genetische Veränderung wirkt sich beispielsweise auf die Stressverarbeitung und die Regulation von Emotionen aus. Die Ausschüttung der Hormone gerät aus den Fugen. Das begünstigt schwerwiegende körperliche Erkrankungen wie Krebs und Herzerkrankungen. Diese genetisch bedingten Folgen können von den betroffeneren Kindern sogar an nachfolgende Generationen weitergegeben wird, weil sie ihre Gene an die eigenen Kinder vererben.

Also auch im Hinblick auf die krankmachende, traumabedingte genetische Veränderung darf eine Inobutnahme in der Form, wie sie systematisch durchgeführt wird, nicht erfolgen – weder auf den bloßen Verdacht, noch auf einen konkreten Verdacht.

Auch eine traumarisierende Trennung von einem Täter, zu dem eine enge Bindung besteht (Stockholm-Syndrom), kann die biochemischen Prozesse im Körper verändern und Krankheiten verursachen.

Daraus resultierende weitere Folgen der Inobhutnahme für Kinder

Das Urvertrauen – das grundlegende Gefühl, dass die Welt ein sicherer Ort ist und Bezugspersonen verlässlich sind – wird durch die Trennung massiv erschüttert.

Bindungsstörungen

Kinder können nach einer Inobhutnahme desorganisierte Bindungsmuster entwickeln. Sie schwanken oft zwischen extremer Anhänglichkeit (aus Angst vor erneutem Verlust) und völliger emotionaler Distanzierung.

Verlustängste

Die Erfahrung, dass Bezugspersonen von einem Moment auf den anderen verschwinden können, prägt oft alle zukünftigen Beziehungen. Pflegekinder und Heimkinder sind häufig nicht in der Lage, funktionierende Beziehungen zu führen.

Psychosoziale Aspekte

Identitätskrise

Das Kind muss sich in einem völlig neuen Umfeld (Pflegefamilie oder Heim) definieren. Fragen wie „Warum durfte ich nicht bleiben?“ führen oft zu massiven Schuldgefühlen beim Kind selbst. Seine bisherige Biografie wird ausgelöscht. Eine der möglichen Folgen ist eine Identitätskrise, bedingt durch den Bruch seiner Wurzeln.

Stigmatisierung

Im sozialen Umfeld (Schule, Freundeskreis) fühlen sich betroffene Kinder oft als „anders“ oder „schwierig“. Sie erleben Ausgrenzung und Mobbing. Dies kann zu Rückzug oder aggressivem Abwehrverhalten führen und Neigung zu Gewalt begünstigen. Die Stigmatisierung des Kindes setzt sich bis ins Erwachsenenleben durch (z.B. bei Bewerbungen).

Entwicklungsverzögerungen

Der enorme Stress einer Inobhutnahme bindet kognitive Ressourcen. Viele Kinder zeigen vorübergehend oder sogar dauerhaft schulische Leistungseinbrüche oder Rückschritte in der emotionalen Entwicklung (Regressionsverhalten). Zudem kann es aus der Not heraus zu Leistungsverweigerung kommen, die sich durch das gesamte Berufsleben ziehen kann.

Störung von Bindung und Urvertrauen

Durch den staatlichen Eingriff in die Familie erleben Kinder unmittelbar, wie ihre Eltern behandelt werden.

  • Sie erleben, dass die Eltern permanent kritisiert, schlecht behandelt und gedemütigt werden.
  • Sie erleben, dass die Eltern, die bisher den Lebensmittelpunkt des Kindes waren, plötzlich nichts mehr entscheiden dürfen, unentwegt unter Beobachtung stehen und um ihre elterliche Autonomie gebracht werden.
  • Das Kind muss ohnmächtig miterleben, wie es selbst und seine Eltern dieser Behandlung ausgesetzt sind und dass jedes Wehren im Sande verläuft oder sogar zu weiteren Sanktionen führt.

Aus vielen Fällen ist bekannt, dass bei der Herausnahme durch das Jugendamt dem Kind nicht die Wahrheit erzählt wird. Es wird ihm vermittelt, seine Eltern seien nicht in der Lage, sich um den Jungen oder das Mädchen zu kümmern. Oder ihm wird gesagt, dass Mama und Papa es nicht lieb hätten und es nicht mehr haben wollten.

All dies bleibt nicht ohne Folgen für das Kind. Dieses Erleben kann tiefe Spuren in der Persönlichkeitsentwicklung hinterlassen. Man spricht hier von einer stellvertretenden Traumatisierung.

Zwar wird das Kind nicht selbst direkt körperlich angegriffen, aber das Miterleben des Leids der Eltern wirkt wie ein zusätzliches, eigenes Trauma. Da Kinder sich extrem mit ihren Eltern identifizieren, fühlt es sich für das Kind oft so an, als würde ihm die Gewalt oder Demütigung selbst widerfahren. Mögliche Folgen sind:

Bindungstrauma

Eltern haben für ein Kind die Funktion des „sicheren Hafens“. Wenn das Kind sieht, dass die Eltern schwach, hilflos oder Opfer sind, bricht dieser Schutzraum zusammen. Das Kind verliert das Urvertrauen in die Welt, da die eigentlich „starken“ Beschützer sich selbst nicht helfen können.

Parentifizierung

Wenn Eltern als hilflos wahrgenommen werden, rutscht das Kind oft in eine Rolle, für die es zu jung ist. Es versucht, die Eltern zu trösten, zu schützen oder „stark“ zu sein. Dieser Rollentausch nennt sich Parentifizierung und ist eine Überforderung der kindlichen Psyche.

Hypervigilanz (Dauer-Alarmbereitschaft)

Das Kind entwickelt „Antennen“ für Gefahr. Es scannt ständig die Umgebung ab: Ist die Stimmung stabil? Droht den Eltern wieder Gefahr? Dieser Zustand permanenter Alarmbereitschaft, die sogenannte Hypervigilanz, führt zu einer chronischen Überlastung des Nervensystems.

Massive Ohnmachtsgefühle

Das Kind spürt eine brennende Wut oder Trauer, kann aber faktisch nichts tun. Dieses Gefühl der Handlungsunfähigkeit ist der Kern vieler psychischer Traumata.

Erlernte Hilflosigkeit

Wenn das Kind sieht, dass niemand den Eltern hilft und diese sich nicht wehren können, lernt es: „Egal was man tut, man kann die Situation nicht ändern.“ Dies ist eine Hauptursache für spätere Depressionen.

Schuldgefühle

Kinder beziehen Ereignisse oft auf sich selbst (magisches Denken). Sie denken: „Wenn ich braver wäre / wenn ich helfen könnte, würde das nicht passieren.

Folgen für die Eltern

Ebenso ist für die Eltern die Inobhutnahme ein traumatisches Ereignis, das mit Gefühlen der Ohnmacht, Scham, tiefem Schmerz und einer überbordenden Angst verbunden ist. Sie erleiden ebenfalls eine epigenetische Veränderung, haben später ein deutlich erhöhtest Risiko, schwerwiegende körperliche Krankheiten zu erleiden. Daneben treten zahlreiche weitere Folgen durch die Inobhutnahme ein.

Traumatisierung und Schock

Die plötzliche Leere in der Wohnung und der Eingriff durch staatliche Organe werden oft wie ein gewaltsamer Übergriff erlebt. Die Herausnahme des Kindes aus der elterlichen Obhut geschieht oft aus heiterem Himmel. Die Eltern wollen das Kind aus dem Kindergarten abholen und bekommen dort gesagt „Ihr Kind wurde vom Jugendamt abgeholt.“ oder die Herausnahme aus dem elterlichen Haushalt findet in Form eines Polizeieinsatzes mit Gerichtsvollzieher statt – nicht selten mit Gewalt gegenüber den Eltern und des Kindes.

Das Klingeln an der Tür wird zu einem traumatisierenden Erlebnis und Trigger. Jedes Mal aufs Neue findet eine Retraumatisierung statt, wenn es an der Tür klingelt.

Schuld und Scham

Eltern leiden unter dem massiven gesellschaftlichen Stigma. Oft ziehen sie sich aus sozialen Kontakten zurück, um sich nicht erklären zu müssen, was die Isolation verstärkt. Dies wird insbesondere dadurch verstärkt, weil weithin die Meinung vertreten wird: Wenn das Jugendamt ein Kind aus der Familie holt, muss ja was dran sein.

Gefühl der Unzulänglichkeit

Die elterliche Identität wird durch das Jugendamt aberkannt. Haben sie eben noch ihr Kind rund um die Uhr versorgt, wird ihnen abrupt das Kind entzogen und über viele Monate jeglicher Kontakt verwehrt. Sie wissen nicht, wo ihr Kind ist und wie es ihm geht.

Zwar muss das Jugendamt bzw. der Vormund die Eltern in „regelmäßigen“ Abstand informieren. Die Informationen beschränken sich jedoch nur auf Aussagen wie „Dem Kind geht es gut.“ – einmal pro Halbjahr oder einmal jährlich beim Hilfeplangespräch. Dies kann zu schweren Depressionen oder – im Gegenteil – zu einer massiven Abwehrhaltung und tiefsitzender Angst gegenüber Behörden führen, was die Rückführungschancen wiederum erschwert.

Krankheiten und Berufsunfähigkeit

Wie beim Kind wird durch die anhaltende kumulative Traumatisierung die Genetik der Eltern verändert. Ein stark erhöhtes Risiko für psychische und schwerste körperliche Erkrankungen und Berufsunfähigkeit sind mögliche Folgen einer Inobhutnahme.

Faktischer Verlust der Krankenversicherung bei Selbständigen

Aufgrund der Ereignisse ist die Arbeitsfähigkeit massiv eingeschränkt. Insbesondere für Selbständige entsteht eine Abwärtsspirale. Das Einkommen sinkt, die Ausgaben steigen. Fixkosten wie Krankenkassenbeiträge können nicht mehr bezahlt werden. Bereits im zweiten Monat erlischt die Krankenversicherung weitestgehend (nur noch Notbehandlungen).

  • Arztbesuche sind nicht mehr möglich.
  • Notwendige medizinische Behandlungen finden nicht mehr statt.
  • Benötigte Medikamente werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
  • Operationen werden nicht durchgeführt.
  •  Sogar eine Psychotherapie, die oftmals gerade jetzt benötigt wird, ist für die Betroffenen ausgeschlossen.

Diese Umstände tragen ebenfalls erheblich dazu bei, dass betroffene Eltern schwerwiegend erkranken, Erkrankungen sich aufgrund fehlender Behandlungen verschlimmern und am Ende völlige Berufsunfähigkeit entsteht.

Gesundheitliche Folgen einer Inobhutnahme für Kinder und Eltern

Die Epigenetik beschreibt die traumatisch bedingten genetischen Veränderungen, welche erhebliche psychische und körperliche Erkrankungen nach sich ziehen – und zwar oft ein Leben lang oder sogar über Generationen hinweg (transgenerationale Weitergabe).

Das Gehirn wird bei Kindern und Eltern durch das Trauma auf „Daueralarm“ programmiert. Die Gene, die Stresshormone wie Cortisol regulieren, werden so markiert, dass das System nicht mehr zur Ruhe kommt. Hier sind die wichtigsten Erkrankungen, die nachweislich mit solchen traumatisch bedingten Veränderungen verknüpft sind:

  • Psychische Erkrankungen: Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Depressionen, Angststörungen, Bipolare Störung
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Bluthochdruck (Hypertonie), Koronare Herzkrankheit
    Schlaganfall: Durch die langfristige Schädigung des Gefäßsystems.
  • Stoffwechsel- und Hormonstörungen: Diabetes mellitus (Typ 2), Adipositas (Fettleibigkeit), Schilddrüsenerkrankungen
  • Autoimmun- und Entzündungskrankheiten: Autoimmunerkrankungen (z. B. Rheuma, Lupus), Asthma und Allergien
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED): Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Schuppenflechte (Psoriasis), Neurodermitis, Reizdarmsyndrom, Magengeschwüre:
  • Chronische Schmerzsyndrome: Fibromyalgie, Chronische Rückenschmerzen, Migräne
  • Chronische Erschöpfung: Fatigue, Burnout
  • Krebs: Die ACE-Studie (Adverse Childhood Experiences) untersuchte über 17.000 Teilnehmer. Das Ergebnis war eindeutig: Menschen mit schweren Traumata hatten ein signifikant höheres Risiko, im Erwachsenenalter an Krebs zu erkranken. Das Risiko stieg proportional zur Schwere und Anzahl der traumatischen Erlebnisse an.

Finanzielle Aspekte

Die Inobhutnahme hat zudem auch ganz reale ökonomische Konsequenzen, die ebenfalls im öffentlichen Diskurs völlig außer Acht gelassen oder damit abgetan werden, die Eltern seien es selber schuld, weil sie sich ja etwas zu Schulden kommen haben lassen müssen.

Kostenheranziehung

Eltern werden gemäß §§ 91 ff. SGB VIII an den Kosten der Unterbringung beteiligt. Je nach Einkommen kann dies eine erhebliche monatliche Belastung darstellen. Monatsbeträge in Höhe von 10.000 Euro pro Kind sind keine Seltenheit.

Wegfall von Leistungen

Hinzu kommt der Wegfall von Leistungen. Das Kindergeld wird in der Regel direkt mit den Jugendhilfekosten verrechnet oder an die Einrichtung ausgezahlt. Gleiches gilt für Unterhaltszahlungen. Auch Wohngeldansprüche oder Leistungen nach dem Bürgergeld können sich verringern, wenn der Wohnraum für das Kind nicht mehr „vorgehalten“ werden muss. Dies kann langfristig zum Verlust der Wohnung führen, wodurch Jugendamt, Vormund, Gutachter und Gericht dann eine Rückführung des Kindes in die elterliche Obhut faktisch ausgeschlossen wird. Denn es steht ja nun kein adäquater Wohnraum zur Verfügung.

Verschuldung durch Gerichtsverfahren und Anwaltskosten

Eltern, die sich gegen die Maßnahmen rechtlich zur Wehr sitzen, um und für ihr Kind kämpfen, geraten durch Gerichskosten und Anwaltskosten in eine finanzielle Abwärtsspirale. Zwar wird unter Umständen Gerichtskostenhilfe bewilligt, doch es findet sich kein guter Anwalt, der auf PHK arbeitet, so dass hohe Zuzahlungen von Nöten sind. Daneben können auch die Kosten für das familiengerichtlich angeordnete Gutachten den Eltern in Rechnung gestellt werden, ebenso, wie ein Gegengutachten oder eine Gutachtenrenzension, die grundsätzlich selbst zu bezahlen ist.

Verlust von Wohnung oder Eigenheim

Eltern, die Wohneigentum besitzen, können durch die Heranziehung von Kosten sowie Verschuldung Wohnung oder Haus verlieren. Dem Kind entsteht dadurch ebenfalls ein enormer finanzieller Schaden – es verliert unter Umständen sein Erbe.

Die Zerspaltung der Familie – lebenslange Folgen der Inobhutnahme

Es ist unabhängig, ob das Kind dauerhaft von seiner Familie getrennt bleibt oder nach langem Kampf wieder in seine Familie zurück darf. Die Folgen der Inobhutnahme sind lebenslänglich. Die Ängste der Eltern und Geschwister, das verlorene Urvertrauen des Kindes, die psycho-sozialen, gesundheitlichen und finanziellen Folgen wirken nachhaltig auf Eltern und Kinder und zerstören das gesamte Familiensystem auf Dauer.

Den Eltern geht durch den langen Kampf über Jahre hinweg sukzessive die Kraft aus. Das Geld fehlt an allen Ecken und Kanten. Das Kind ist entwurzelt, hat sein Urvertrauen verloren, eine erhebliche Bindungsstörung entwickelt, wodurch gesunde Beziehungen kaum mehr möglich sind – weder zu den Eltern, noch in Freundschaften oder Partnerschaften. Ebenso ist die berufliche Prognose nicht gut. Schulabbruch, Abbruch der Ausbildung und Arbeitslosigkeit sind beinahe obligatorisch. Auch gesundheitlich wirken sich die Folgen einer Inobhutnahme negativ aus. Schwerste Erkrankungen sind quasi vorprogrammiert.

Folgen einer Inobhutnahme – Fazit

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass Inobhutnahmen, die einzig zum Schutz eines tatsächlich gefährdeten Kindes rechtsstaatlich legitimiert sind, nicht nur dem betroffenen Kind selbst, sondern auch seiner ganzen Familie erhebliche Schäden zufügen können.

Es steht außer Frage, dass es Fälle gibt, in denen eine Inobhutnahme unausweichlich ist. Dennoch ist die Vorgehensweise, wie Inobhutnahmen erfolgen und das, was Kinder und Eltern in dieser Zeit erleben müssen, niemals gerechtfertigt, wenn man sich die Folgen einer Inobhutnahme genau betrachtet.

Eine Inobhutnahme muss dem Schutz des Kindes dienen und dem Ziel, für das Kind bessere Lebensumstände herzustellen. Gleichsam ist auch die Unversehrtheit seiner Eltern gewährleisten. Doch die seit Jahrzehnten anhaltende Praxis, wie die Behörden im familiengerichtlichen Verfahren mit Vätern und Müttern umgehen, führt den Schutzgedanken des Gesetzgebers ad absurdum.

Warum will der Gesetzgeber mit dem staatliche Wächteramt Kinder schützen, wenn sie als Erwachsene zum Freiwild erklärt werden!?