Elternentsorgung: ménage à trois
Wird Eltern vom Staat ein Kind entzogen, treten Jugendamt, Familiengericht und Gutachter in der ménage à trois als Hauptverantwortliche auf. Die kontinuierlich steigende Zahl der Inobhutnahmen und Elternentfremdung in Sorgerechtsangelegenheiten sowie die stagnierende Prozentzahl der Rückführungen und Familienzusammenführungen machen klar: Es handelt sich um Elternentsorgung.

Nach wie vor hält sich hartnäckig die These, da müsse ja was dran sein. Der Staat nimmt doch nicht ohne Grund Eltern ihre Kinder weg. Das ist richtig. Ohne Grund geht das nicht. Aber Gründe, um eine Elternentsorgung durchzuführen, gibt es viele. Insbesondere finanzielle und berufliche. Doch lesen Sie selbst.

Das System produziert seine eigenen Gründe: Wo keine Gefahr besteht, wird sie durch psychologischen Druck und therapeutische Zwänge künstlich konstruiert.

Zusammenspiel von Jugendamt, Familiengericht und Gutachter

Die Rollen in der ménage à trois are klar verteilt. Ähnlich wie im Zahnrad greifen die Aufgaben der drei Verantwortlichen reibungslos ineinander, um das Getriebe in Gang zu halten. Die Assoziation, dass die Familie diesem Zahnräderwerk zum Opfer fällt und regelrecht zermahlen wird, ist zulässig.

Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren

Das Jugendamt schätzt eine Kindeswohlgefährdung oder einen Hilfebedarf ein. Es handelt sofort, indem es das Kind einem oder beiden Elternteilen entzieht. Oder es ruft das Gericht an, um eine Entscheidung herbeizuführen, die den Sorgerechtsentzug und die Fremdunterbringung des Kindes zur Folge hat.

Allerdings: Die Handlungsbefugnis des Jugendamts reicht soweit, dass es auch ohne Gerichtsbeschluss Kinder in Obhut nehmen und auf die Eltern Druck ausüben darf. Tausendfach berichten betroffene Elternteile, vom Jugendamt erpresst worden zu sein.

Häufig werden Vater oder Mutter zu nicht benötigter Therapie gezwungen, wenn Umgang mit dem Kind gewünscht ist oder wenn das Kind in die Obhut der Eltern zurückkehren soll. Folgen die Eltern dieser Erpressung, bestätigen sie Therapiebedarf. So führt eine nichtvorhandene Erkrankung dazu, den Jugendamtseingriff in die Familie im Nachhinein zu begründen und im Anschluss die Herausgabe des Kindes in die Obhut von Vater und Mutter zu versagen.

Lesetipp: Fachbegriffe erklären wir im Wort-Wiki

Familiengericht ohne ausreichende Fachkompetenz

Das Familiengericht schätzt das Jugendamt mit seiner fachlichen Kompetenz. Das Jugendamt ist näher an der Familie dran, weshalb der Familienrichter den Ausführungen des Jugendamts als Entscheidungsgrundlage für Beschlüsse bei einstweiliger Anordnung und Hauptsachenentscheidung in nahezu allen Fällen folgt.

Lesetipp: Familienrecht Gerichtsurteile

Der Richter überzeugt sich nicht selbst. Zwar erhalten Eltern irgendwann rechtliches Gehör, doch bis dahin hat das Jugendamt bereits Fakten geschaffen, indem es das Gericht mit schriftlichen Eingaben informiert und das Familiengericht zu gewünschten Entscheidungen anregt. Eingaben vom Jugendamt an das Gericht werden vom Familiengericht weder auf Plausibilität noch auf Wahrheitsgehalt geprüft.

Die richterliche Unabhängigkeit kapituliert vor der behördlichen Zuarbeit: Ungeprüfte Behauptungen des Amtes werden zur unumstößlichen Entscheidungsgrundlage.

Gutachter für familiengerichtlich angeordnetes Gutachten

Der Sachverständige ist die graue Eminenz der Elternentsorgung. Sich während der Begutachtung stets freundlich, verständnisvoll und neutral gebahrend, erweist sich mit Fertigstellung seines Gutachtens als Maître der gehobenen Kunst des Lügens. Äußerungen der Eltern werden aus dem Zusammenhang gerissen und sinnverfälschend wiedergegeben.

Auch vollkommen freie Erfindungen bringen die benötigte Würze in das Sachverständigengutachten. Eine Strafverfolgung gegen Sachverständige findet regelmäßig nicht statt. Oft sind Gutachter kriminell, über alle Straftaten erhaben, von der Justiz geschützt.

Was den Eltern regelmäßig vorenthalten wird:

  • Die Begutachtung ist freiwillig und darf nicht erzwungen werden.
  • Das Familiengericht schickt dem Sachverständigen die komplette Gerichtsakte zu.
  • Der Gutachter verlangt umfassend Schweigepflichtsentbindungen (Ärzte, Schule, Kindergarten).
  • Das Gutachten wird nach Abschluss an alle Verfahrensbeteiligten verteilt.
  • Gegen ein Gutachten gibt es keine effizienten Rechtsmittel.

Info: Ein spannender Gerichtsprozess gegen die Vorgehensweise eines Gutachters könnte im Vermisstenfall des Mädchens Peggy Knobloch bevorstehen. Der Berliner Sachverständige, der ein Gutachten über Ulvi K. erteilte, soll nun zu Schadensersatz verklagt werden.
Weitere Informationen: Frankenpost Artikel

Kernprobleme der ménage à trois

Die Elternentsorgung durch die ménage à trois zeugt in allen uns bekannten Fällen von einem perfekt aufeinander abgestimmten Zusammenspiel von Jugendamt, Gutachter und Familiengericht.

Der öffentliche Druck auf das Jugendamt

Stattdessen missbraucht das Jugendamt u. a. den Tod des zweijährigen Kevins aus Bremen dafür, im Zweifelsfalle ein Kind lieber zu schnell als zu spät aus der Familie zu holen. Der willkürlichen Elternentsorgung ist damit Tür und Tor geöffnet und sie verschafft dem eigenen Job Daseinsberechtigung.

Neutralität von Richter und Gutachter

Aufgabe des Gerichtes ist es, sich selbst ein Urteil zu bilden – neutral, unvoreingenommen und frei von Emotionen. Einzig belegbare Fakten und das Gesetz dürfen zur Urteilsfindung herangezogen werden.

  • Ist Neutralität gewährleistet, wenn Berichte des Jugendamtes ungeprüft übernommen werden?
  • Darf ein Richter dem Grundsatz in dubio pro reo zuwiderhandeln?
  • Wie viel Neutralität bleibt, wenn das Gericht Monate vor der Anhörung nur einseitig vom Amt informiert wird?

Jeder kennt jeden: Die Besatzung der ménage à trois ist ein eingespieltes Team aus regionalen Akteuren, die in gegenseitiger Abhängigkeit stehen.

ménage à trois der Elternentsorgung: Jeder kennt jeden

Trifft das Gericht eine falsche Entscheidung, haftet der Richter nicht für ein Fehlurteil. Schließlich hat er sich auf die fachliche Meinung von Jugendamt und Sachverständigen gestützt. Doch für eine „Meinung“ ist niemand haftbar zu machen. Deshalb haben Eltern und Kinder kaum eine Chance auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Eltern haben kaum eine Chance

Mit üblichen rechtsstaatlichen Mitteln haben betroffene Väter und Mütter kaum eine Chance, sich gegen die Elternentsorgung durch die ménage à trois erfolgreich zur Wehr zu setzen. Faktisch können sich viele Eltern bzw. Elternteile den Zug durch die gerichtlichen Instanzen nicht leisten.

Beispielhaft schildert auch der Artikel Jugendamt: Als sie das Kind abholten die Misere der Eltern. Zwar trug sich dieser Fall in Österreich zu, doch die Strukturen sind dieselben.