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Das recht-obsolet.de Wort-Wiki erklärt wichtige Begriffe aus der Kinder- und Jugendhilfe, aus dem juristischen Bereich sowie teilweise wissenschaftliche Begriffe, die in diesen Themengebieten Relevanz haben. Suchen Sie nach einem bestimmten Wort, klicken Sie im Index vom Wort-Wiki auf den Anfangsbuchstaben, um direkt zur Erklärung zu springen. Selbstverständlich können Sie auch nach unten scrollen, um im Inhalt zu stöbern.

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A

Aufarbeitung
Ehemalige Heimkinder klagen die Bundesrepublik Deutschland an. Sie wurden und werden über Jahrzehnte hinweg für Zwangsarbeit sowie für medizinische Experimente missbraucht. Systematisch zeigt sich: Obwohl Missstände zu jeder Zeit angeprangert werden, erfolgt die Aufarbeitung erst nach langer Zeit des Leugnes. Oftmals, wenn bereits ein Großteil der Opfer verstorben ist.

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Eltern sind durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) dazu befähigt, zu entscheiden, wo sich ihr Kind aufhalten oder nicht aufhalten darf. Lässt das Jugendamt über das Familiengericht Vater und Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen, entscheidet alleine das Jugendamt, wo ein Kind verbleibt.

B

Burnout
Lang anhaltender Stress ohne ausreichende Regenerationsphasen reduzieren die Erholungsfähigkeit, was langfristig zu irreversiblen Erschöpfungszuständen, Depression und Suizidgedanken führt kann. Neue Studien beweisen: Rund die Hälfte aller deutschen Schüler zeigt Burnout-Symptome.

C

D

Denunziation
Das verleumderische Melden aus niederen Beweggründen. Die Denunziation erfolgt in der Regel durch anonyme Meldung ans Jugendamt, um unliebsamen Dritten Schaden zuzufügen. Der anonyme Denunziant geht straffrei aus.

E

Epigenetik
Gravierende Lebensereignisse wie beispielsweise die Trennung von Eltern und Kind, Zwangsmaßnahmen, Trauma sowie eine Inobhutnahme führen zu epigenetischer Veränderung. Das Erbgut sowie der Hormonhaushalt verändern sich, schwere Krankheiten werden begünstigt.

Erziehungsrecht / Elternrecht
Mutter und Vater haben das Erziehungsrecht für ihr Kind. Es handelt sich dabei um ein Naturrecht (natürliches Recht auf Erziehung), das von Jugendamt und Gericht entzogen werden kann.

F

Familiengericht
In familiengerichtlichen Verfahren befindet Amtsgericht – Familiengericht – über Anträge von Jugendamt oder Eltern. Das Familiengericht kann Sachverständige eines familiengerichtlichen Gutachtens beauftragen.

H

Heimerziehung
Kinder, die nicht in elterlicher Obhut aufwachsen, sondern in einem Kinderheim untergebracht sind, wachsen unter Heimerziehung auf. Kinder werden durch Jugendamt und Familiengericht in Heime eingewiesen. Die Heimerziehung steht in öffentlicher Kritik und bedarf Aufarbeitung, weil Heimkinder vielfach ausgebeutet wurden und werden.

Humankapital
Der finanzielle Wert eines Menschen. Kosten für Jugendhilfsmaßnahmen wie z. B. Heimunterbringung werden als ‚Investition in Humankapital‘ bezeichnet.

I

Inobhutnahme
Eine Inobhutnahme wird vom zuständigen Jugendamt durchgeführt. Es kann auch ohne richterlichen Beschluss ein Kind in Obhut nehmen.

Instrumentalisierung
Kinder werden entweder von Elternteilen oder Behörden zweckdienlich instrumentalisiert. Dies kann beispielsweise nach einer Trennung des anderen Elternteils als Rache geschehen oder durch die Jugendhilfe, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

J

Jugendamt
Behörde, die staatliches Schutz- und Wächteramt inne hat. Das Jugendamt darf Kinder in Obhut nehmen, wenn dies notwendig ist. Immer wieder steht das Jugendamt in der Kritik, weil es entweder zu früh oder zu spät handelt. Über die Folgen einer rechtswidrigen Inobhutnahme wird nur selten berichtet.

K

Kinderklau
Rechtswidrige und nicht notwendige Inobhutnahmen werden als Kinderklau bezeichnet. Betroffene Eltern können sich kaum gegen diese Maßnahme wehren. Vielfach dauert der Kampf gegen dieses Unrecht so lange, bis das Kind vollständig entfremdet wurde. Dies wird dann als Rechtfertigungsgrund für die dauerhafte Inobhutnahme verwendet.
Mehr: Jugendämter schaffen Fakten

Kindeswohl
Der Gesetzgeber ist bis heute nicht in der Lage, diesen Begriff zu definieren, obwohl er Grundlage für rechtliche, das Kind betreffende Entscheidungen darstellt.

Kindeswohlgefährdung
Der Gesetzgeber ist nach wie vor nicht in der Lage, eine Definition dieses Begriffes zu standardisieren, obwohl jede Inobhutnahme damit begründet wird.

Kriminalisierung
Eine Person bewusst in eine Situation bringen, in der kriminelles Handeln unausweichlich wird bzw. rechtlich zulässige Handlungsweisen auf rechtswidrige Weise als Straftaten auszulegen bzw. als solche zu behandeln. Beispiel: Eltern zeichnen Erpressung und rechtswidriges Verhalten von Behörden auf, um Straftaten nachweisen zu können. Die Aufnahme selbst stellt eine Straftat dar und wird von Richtern nicht als entlastendes Beweismaterial anerkannt.

L

Lüge
Eine wissentlich unwahre Behauptung ist eine Lüge. Lügner verfolgen mit der gezielten Verbreitung von Unwahrheiten oft niedere persönliche Ziele. Z. B. um sich finanziell zu bereichern oder von eigenem Fehlverhalte oder begangenen Straftaten abzulenken.

M

Manipulation
Kinder werden von Vätern, Müttern, Jugendamt, Verfahrenspfleger und Heimpersonal manipuliert, um eine gewünschte Entfremdung zu einem Elternteil bzw. beiden Eltern zu erzielen.

Menschenhandel
Menschenhandel begeht, wer eine andere Person zur Befriedigung eigener oder wirtschaftlicher Interessen ausbeutet.

N

O

obsolet
Das Adjektiv bezeichnet Regeln, Maßnahmen, Handlungen und Leistungen, die überflüssig sind. Die Wortbildung Obsoleszenz bezeichnet u. a. an Wert verlierende Wissensbestände. Die geplante Obsoleszens ist ein willentlich herbeigeführter Schaden, der innerhalb eines kurzen Zeitfensters eintritt.

Organisierte Kriminalität
Die gemeinschaftliche Absprache und Durchführung krimineller Machenschaften wird als organisierte Kriminalität bezeichnet. Um organisierte Kriminalität handelt es sich auch, wenn mehrere Personen oder Gruppierungen sich vereinen, um rechtswidrig zu handeln und geschäftsähnliche Strukturen verfolgen. Ebenso ist die Einflussnahme auf Verwaltung, Justiz, Massenmedien und Politik organisierte Kriminalität.

P

Parteiverrat
Anwaltschaftliches Fehlverhalten gegenüber der ihm beauftragenden Partei (auch Mandantenverrat). Verbündet sich der Rechtsanwalt zum Nachteil seines Mandanten mit der Gegenpartei, ist dies Verrat an der Mandantschaft. Parteiverrat stellt eine Straftat dar.

Psychiatrisierung
Normales, situationsbedingtes Verhalten aus dem Zusammenhang lösen, um psychiatrische Erkrankung zu unterstellen. Eltern, die nach der Inobhutnahme des Kindes traumatisiert sind, werden als psychisch krank dargestellt, so dass eine Rückführung des Kindes in die elterliche Obhut von amtswehen ausgeschlossen werden kann.

Pressefreiheit
Kritische journalistische Berichterstattung ist durch die Pressefreiheit geschützt.

Q

Qualität
Dieser Begriff bezeichnet z. B. eine Leistung dahingehend, ob sie positiv oder negativ zu bewerten ist. Im Dienstleistungsbereich bezeichnet das Wort Qualitätsmanagement formal die Güte einer Dienstleistung.

R

S

Schule
Bildungsanstalt, in der Kinder durch Lehrer unterrichtet werden. In Deutschland besteht Bildungspflicht und Schulpflicht.

Schutzschrift
Eltern, die eine Inobhutnahme oder einen Sorgerechtsentzug befürchten, können sich mit einer Schutzschrift an das zuständige Familiengericht wenden. Zumindest dem Gesetz nach darf dann kein Beschluss ohne vorherige Anhörung ergehen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Wie kann man sich gegen das Jugendamt wehren?

T

Trauma
Als Trauma wird eine seelische oder psychische Verletzung bezeichnet. Kinder und Eltern sind nach einer Inobhutnahme in der Regel traumatisiert. Das Psychotrauma ist irreversibel. Durch verschiedene Auslöser wie zum Beispiel Erinnerung oder ähnliche Situation kommt es auch nach Jahrzehnten noch zur Retraumatisierung.

U

Umgangsrecht
Das Umgangsrecht regelt, wer mit einem Kind Umgang haben darf. Normalerweise halten erziehungsberechtigte Mütter und Väter das Umgangsrecht inne. Dieses kann jedoch Eltern und Großeltern vom Jugendamt eingeschränkt oder durch das Familiengericht entzogen werden.

V

Verbleibensandordnung
Wurde das Kind vom Jugendamt in eine Pflegefamilie untergebracht, kann diese beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleibensanordnung stellen. Dann bleibt das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie, eine Rückführung in die Obhut der Eltern ist dann nahezu ausgeschlossen. Um eine Verbleibensanordnung beantragen zu können, spielt die Dauer, wie lange das Kind in der Pflegefamilie lebt eine wichtige Rolle. Je jünger das Kind ist, desto früher kann der Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie gestellt werden.

W

Wort-Wiki
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X

Y

Z