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Heimkinder Entschädigung
Im Westen und Osten findet Jahrzehnte nach Menschenrechtsverbrechen Aufarbeitung der Geschichte statt. Wohlgemerkt nach Jahrzehnten. Dies gilt auch für die Gräueltaten der deutschen Jugendhilfe, von denen die Regierung glaubt, nach 50, 60 oder 70 Jahren durch Zahlung der Heimkinder Entschädigung sich die Finger reinwaschen zu können. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel „Heimkinder Versuchskaninchen„.

Die Aufarbeitung der Geschichte scheint einfach, wenn ehemalige Heimkinder

  • lebenslang durch Traumata und somatische Erkrankungen gezeichnet sind.
  • vor der Aufarbeitung der Geschichte verstorben sind.
  • vor der Heimkinder Entschädigung den Freitod gewählt haben.

Für den Staat wird es billig, wenn die Generation der Eltern komplett ausgelöscht wird und viele ehemalige Heimkinder bereits gestorben sind.

Heimkinder Entschädigung: Irreführende Statistiken & keine verwertbaren Zahlen

Trotz ausführlicher Recherche und Einsicht in zahlreiche Studien und Publikationen war es der Redaktion von recht-obsolet nicht möglich, in Erfahrung zu bringen:

  • Aus welchem Zeitraum betroffene Heimkinder entschädigt werden.
  • Wie viele anspruchsberechtigte misshandelte und missbrauchte Heimkinder heute noch leben.
  • Wie viele Exheimkinder aus der ehemaligen DDR und dem Westen anspruchsberechtigt sind.
  • Wie viele Heimkinder Entschädigung erhalten haben oder erhalten werden.
  • In welcher Höhe Heimkinderentschädigung pro Person bisher bewilligt wurde oder wird.

Publikationen trennen oftmals nicht klar zwischen Betroffenen aus DDR und Westdeutschland bzw. fassen Fallzahlen aus Osten und Westen zusammen. Mal wird der Zeitraum 1945 bis 1975 angegeben; mal der Zeitraum aus den Jahren 1949 bis 1990.

Insgesamt konnten mit 3.561 Personen Vereinbarungen über materielle Hilfen abgeschlossen werden, 1.472 erhielten Rentenersatzleistungen.

Quelle: http://www.aufarbeitung.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.276975.de

In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/fonds-fuer-ehemalige-heimkinder-wird-aufgestockt/102816?view=DEFAULT

Auf der Website www.fonds-heimerziehung.de wird jedoch zwischen Fond Heimerziehung in der DDR (1949 bis 1990) und Fond Heimerziehung West (1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland) unterschieden.

Heimkinder Entschädigung & historische Aufbereitung ist scheinheilig

Inobhutnahmen sowie Heimunterbringungen wurden und werden ausschließlich durch den Staat vorgenommen. Dieser war und ist für die Aufsicht über Kinderheime und Pflegefamilien verantwortlich und somit auch zu jedem Zeitpunkt über das Leid von Kindern und Eltern im Bilde.

  • Die Regierung zeigt sich im Rahmen der historischen Aufarbeitung angesichts des unermesslichen Leids der ehemaligen Heimkinder bestürzt.
  • Politiker drücken ihr Bedauern aus und versichern dem Volk, dass nie wieder in der Deutschen Geschichte solche Menschenrechtsverbrechen sich wiederholen dürfen.
  • Über das Leid aller zwischenzeitlich verstorbenen Eltern ist kein Wort des Bedauerns zu vernehmen.

Mehr Hohn geht nicht.

Das Leid der Heimkinder: Warum wird so spät aufgearbeitet?

Die Menschenrechtsverbrechen an ehemaligen Heimkindern sind schon lange bekannt. Warum erfolgt die Aufarbeitung erst so spät? Warum müssen betroffene Exheimkinder solange um finanzielle Unterstützung kämpfen? Geld kann keinesfalls für all das widerfahrene Leid entschädigen, aber zumindest könnte es teilweise dabei helfen, die allerärgste Not der Betroffenen etwas erträglicher zu machen.

Es ist bekannt, dass traumatische Lebensereignisse wie die Inobhutnahme eines Kindes von seinen Eltern die Genetik umschreibt und die Entstehung schwerwiegender Krankheiten bei Kind, Vater und Mutter drastisch begünstigt. Ebenfalls ist bekannt, dass die Änderung des genetischen Codes die Lebenserwartung verkürzt.

Befund: Wer über soziale Bindungen verfügte, der lebte länger – die Überlebensrate war um 50 Prozent erhöht. (…) Erst als Ärzten auffiel, wie seltsam die Heimkinder sich verhielten, und sie Mitte des vergangenen Jahrhunderts dem Phänomen des Hospitalismus nachspürten, entdeckten sie: Die soziale Vernachlässigung ließ die Kinder sterben. (Quelle)

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland betrug in 2015 rund 81 Jahre*.

Angesichts der zu erwartenden Lebensverkürzung bei Heimkindern sowie der hohen Suizidalitätsrate von Heimkindern infolge von Heimunterbringung, Missbrauch, Misshandlung und Folter überlebt ein Großteil von ihnen bis zur Heimkinderentschädigung nicht.

Anhand statistischer Zahlen ist leicht zu berechnen, zu welchem Zeitpunkt wie viele Überlebende Heimkinder zu entschädigen sind. Die Gesamtentschädigungssumme beträgt nur ein minimaler Bruchteil dessen, was der Staat durch die Heimunterbringungen eingenommen hat.

Lebenslänglicher Kampf um Anerkennung und Zahlung

Heimkinder Entschädigung ist keine Selbstverständlichkeit. Ehemalige Betroffene müssen Entschädigungszahlung beantragen und erstreiten. Erneute Auseinandersetzung und zermürbender Kampf um Anerkennung bedeutet die Retraumatisierung der Opfer.

Dazu müssen AntragstellerInnen glaubhaft machen, dass sie bleibende psychische und physische Schäden haben oder zur Arbeit auf Feldern und in Fabriken gezwungen wurden. (Quelle)

Jahrzehntelang müssen Opfer um Anerkennung und Heimkinder Entschädigung kämpfen, obwohl es der Staat war, der diese Menschenrechtsverbrechen beging. Wenngleich die Regierung weiß, wie es den Minderjährigen in der Heimunterbringung erging, obliegen Beantragung und Beweislast bei den Geschädigten. Dies ist in vielen Fällen nicht möglich, da Akten verschwunden oder vernichtet sind – oder schlicht nicht an die betroffenen Ehemaligen herausgegeben werden.

Sieht so Aufarbeitung der Geschichte aus? Ja, in Deutschland!

Lesen Sie auch: Kinderheime – im Jugendamt sitzt der Peiniger von einst (Frankfurter Allgemeine)

Eltern werden nicht als Opfer anerkannt

Für Mütter und Väter, denen einst die Kinder vom Staat entzogen wurden, ist kein Schadensersatz vorgesehen, obwohl sie genauso Opfer sind, seelisch und wirtschaftlich geschädigt wurden. Aufgrund der späten historischen Aufarbeitung ist eine finanzielle Entschädigung von Eltern und Großeltern aus Sicht der Regierung obsolet.

Eltern, deren Kinder in den 1930er bis 1970er Jahren sich in Heimerziehung befanden, sind inzwischen verstorben. Eine finanzielle Entschädigung für Mütter und Väter könnte jedoch als Erbe stellvertretend an die Kinder ausgezahlt werden.

Sebastian Gemkow  (CDU-Justizminister Sachsen):

„Es ist mir ein wichtiges Anliegen, das staatliche Unrecht in der ehemaligen DDR wiedergutzumachen. Wir können es nicht hinnehmen, dass den Betroffenen regelmäßig eine Entschädigung versagt bleibt, obwohl ihre Eltern Opfer einer politischen Verfolgung waren, unter der letztendlich auch sie gelitten haben. Durch den Gesetzentwurf kann ihre Situation schnell verbessert werden.“ (Quelle)

Dies sollte auch für Eltern im Westen gelten, denen die Kinder weggenommen wurden, um Kinderheime gewinnerzielend zu füllen.

Schadensersatz für Heimkinder erst im hohen Alter

Entschädigungen werden erst gezahlt, wenn Opfer nichts mehr davon haben. Exheimkinder wachsen mit diffusen Einschränkungen in allen Lebensbereichen heran. Von posttraumatischen Belastungsstörungen über Benachteiligung beim schulischen Werdegang, erhöhter Suchtanfälligkeit, hoher Suizidalitätsrate (über 8 %) sowie bis hin zu massiver Störungen im Sozialverhalten und Bindungsunfähigkeit reichen die Beeinträchtigungen. Zwangsarbeit wird weder nachträglich adäquat entlohnt, noch werden verweigerte Sozialbeiträge für die Kinderarbeit in deutschen Kinderheimen angemessen nachgezahlt.

In den entscheidenden Lebensjahren fehlte den Betroffenen das Geld für zweiten Bildungsweg, Psychotherapien und weiteren Maßnahmen, welche die allgemeine Lebensqualität verbessern und dazu hätten beitragen können, die gesundheitlichen und seelischen Folgen zu lindern. Burnout, Depression, somatische Erkrankungen, Abhängigkeit von Alkohol, Tabletten und Drogen sowie Kriminalität und Selbstmordgedanken prägen das Leben ehemaliger Heimkinder bis ins hohe Alter – lebenslang.

Die Entschädigungssumme ist angemessen des Leids und der lebenslänglichen Folgen lächerlich. Und sie kommt viel zu spät! Heimkinder Entschädigung wird im Alter von 60 oder 70 Jahren gezahlt – wenn das betroffene Heimkind dann überhaupt noch lebt!

Wann werden die Heimkinder der Gegenwart entschädigt?

In der Gegenwart werden gleiche Methodiken angewandt, um die wirtschaftlichen Interessen der Jugendhilfe zu bedienen. Derzeit von der Regierung als Einzelfälle heruntergespielt, ist es nur eine Frage der Zeit, wann aktuelle Missstände in der Jugendhilfe politisch aufgearbeitet und betroffene Kinder entschädigt werden.

Bis dahin geschehen tagtäglich in Deutschland unzählige Menschenrechtsverbrechen und das Leid von Millionen Kindern und Eltern wird pervertiert, indem man die Opfer um ihr Grundrecht nach Grundgesetz Artikel 6 (2) bringt:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Heimkinder Entschädigung – weiterführende Informationen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Ermittlung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Jahren 1949 bis 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb466-leid-unrechtserfahrungen-stationaeren-einrichtungen-behindertenhilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Abschlussbericht der Hotline für ehemalige Heimkinder
https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2012-159-Anlage2-Herbst-VV-Pressebericht_Heimkinder-Hotline.pdf

*Quelle: https://www.google.com/publicdata/explore?ds=d5bncppjof8f9_&met_y=sp_dyn_le00_in&hl=de&dl=de
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.