Im Familienverfahren werden zur Abklärung Sachverständige zu Rate gezogen. Beauftragt vom unabhängigen Richter. Wenngleich schon der Familienrichter somit nicht unabhängig ist und ebensowenig über hinreichend Sachverstand verfügt, dürfte dieser zumindest vom Sachverständigen erwartet werden. Die Realität testiert jedoch, dass die Zunft der Gutachter kriminell ist.
Mangelhafte Gutachtenqualität oder kriminelle Gutachter?
Die Fernuni Hagen kommt in einer Studie zum Ergebnis, dass ein Drittel bis zu 50 % aller familiengerichtlichen Gutachten mängelbehaftet sind. Die Rede ist von „gravierenden Mängeln“. Im September 2015 kommt das ZDF Magazin Frontal21 zum Ergebnis, dass sogar 75 % aller Gutachten mangelhaft seien und beruft sich dabei auf eine Studie der Berliner IB-Hochschule:
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin, die dem ZDF-Magazin Frontal21 exklusiv vorliegt. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Studien vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Immer wieder kommen Studien zu ähnlich miserablen Ergebnissen. Wenn +/- 75 % aller Gutachten falsch sind, bestätigt die Vielzahl der Studienergebnisse die Klagen unzähliger Eltern, die Opfer von Falschgutachten sind.
Sollte es tatsächlich möglich sein, dass Sachverständige so unqualifiziert arbeiten, dass sie eine dermaßen hohe Fehlerquote zu verantworten haben oder muss angesichts der Quote eher davon ausgegangen werden, dass Gutachter kriminell sind?
Familiengutachten – wirklich eine Frage der Qualität?
Am 30. November 2017 macht Süddeutsche online auf mit der Schlagzeile auf:
Familienpsychologische Gerichtsgutachten sollen besser werden.
Der Untertitel der Süddeutschen:
Die Dossiers bestimmen über das Schicksal von Kindern und Eltern, sind aber oft schlecht gemacht. Das ändert sich gerade.
Zuvor gab es auch diese Presseartikel:
https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-kreuznach_artikel,-dank-kampfgeist-und-hartnaeckigkeit-mutter-brachte-falschen-psychologen-zu-fall-_arid,1777494.html
http://www.sueddeutsche.de/wissen/rechtspsychologie-familienpsychologische-gerichtsgutachten-sollen-besser-werden-1.3771215
http://www.sueddeutsche.de/panorama/sorgerechtsverfahren-in-der-kritik-schlampige-gutachten-1.1283341
Gutachter kriminell – Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
Nach § 839a Abs. 1 BGB haften gerichtlich bestellte Sachverständige, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig ein Gutachten unrichtig erstellt haben. Entsteht einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Fehlentscheidung, die auf dem Falschgutachten beruht oder der Gutachter lügt, so ist der Sachverständige zum Schadensersatz verpflichtet.
Theoretisch klingt das gut. In der Realität haben Betroffene Pech gehabt, wenn der Gutachter kriminell oder inkompetent ein falsches Gutachten erstellt hat.
Falsches familiengerichtliches Gutachten angreifen
Was kann man tun, wenn der Gutachter lügt, parteiisch ist oder ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hat? Das Gutachten anfechten. Ein Gegengutachten erstellen lassen. Den Sachverständigen anzeigen. Mit einer Haftungsklage den Gutachter auf Schadensersatz verklagen.
Die Kosten sind immens. Betroffenen fehlt das Geld, um gegen kriminelle Gutachter vorzugehen. Innerhalb der Justiz schützt man sich gegenseitig. Daher bleiben Strafanzeigen, Strafanträge, Schmerzensgeldforderungen sowie Schadensersatzforderungen gegen gerichtlich bestellte Sachverständige in der Regel erfolglos.
Gutachter kriminell: Wie hoch fällt Schadensersatz bei Falschgutachten aus?
Nur die wenigsten Geschädigten haben eine Rechtsschutzversicherung oder ausreichend finanzielle Mittel, um den Gutachter verklagen zu können. Ungeachtet der Problematik der Klagefinanzierung sind die Erfolgschancen schlecht und die Höhe vom Schadensersatz gering.
Können Eltern erfolgreich einen Gutachter verklagen, wenn Gefälligkeitsgutachten in der Justiz zur Tagesordnung gehören?
Gerichte, die Sachverständige bestellen und bei der Elternentsorgung als ménage à trois immer wieder mit den gleichen Gutachtern zusammenarbeiten, haben keinerlei Interesse daran, die hohe Quote von mangelhaften und falschen Gutachten zu reduzieren.
Dies zeigt sich nicht zuletzt durch geringe Erfolgsaussichten und wenige Verurteilungen von Sachverständigen. Geschädigte, die erfolgreich einen Gutachter verklagen konnten, werden mit Kleckerbeträgen als Schadensersatz abgespeist.
Die Schadensersatzsumme bewegt sich regelmäßig im mittleren vierstelligen Bereich.
Ist in einem familiengerichtlichen Verfahren der Gutachter kriminell, hat im Gutachten gelogen, vorsätzlich oder grob fahrlässig ein falsches Gutachten geschrieben, kommt es beispielsweise zur Inobhutnahme der Kinder. In jedem uns bekannten Fall zieht die Inobhutnahme Folgen wie diese nach sich:
Trennung von Eltern und Kindern, Fremdunterbringung, Kontaktabbruch, Bindungsabbruch, Verlust des Urvertrauens, irreversible Traumatisierung.
Aber auch soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen. Kinder entwickeln Bindungsstörungen. Eltern entwickeln chronische Krankheiten, es türmt sich ein Schuldenberg auf. Oft findet soziale Ächtung aus dem Umfeld statt („Da muss ja was dran sein!“) Mütter und Väter sind aufgrund psycho-sozialer Auswirkungen kaum noch oder nicht mehr arbeitsfähig.
Kann man eine Trennung von Eltern und Kindern entschädigen? Die Entfremdung zwischen Eltern und Kindern wieder reparieren? Die Traumata, welche bei allen Familienmitgliedern manifestiert wurden, durch finanziellen Schadensersatz wieder heilen, wenn der Gutachter kriminell war?
Klar ist: Die Folgen, die sich durch eine Falschbegutachtung ergeben, zum Sorgerechtsentzug und zur Inhobhutnahme der Kinder führen, lassen sich nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld lindern. Eine Wiedergutmachung findet nicht statt. Obwohl Familienrichter sehr wohl wissen, dass 3/4 aller Gutachten falsch und viele Gutachter kriminell sind, hält die Justiz an der fragwürdigen Praxis der Begutachtung fest.
Kriminelle Gutachter – von Justiz geschützt?
Der Redaktion liegt lediglich ein Gerichtsbeschluss vor, der einen Gutachter zur Zahlung einer beachtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldhöhe im 6-stelligen Bereich verpflichtet.
Aber: Der Sachverständige wurde nicht verurteilt. Das Familiengericht hat per Beschluss einen Vergleich angeordnet.
Gleicher Beschluss verpflichtet zudem die Geschädigte, deren Angehörige sowie ihre anwaltliche Vertretung, über den Vergleich Stillschweigen zu bewahren. Gegenüber sämtlichen Dritten. Ein Berufsverbot wurde unseres Wissens nach nicht verhängt, so erstellt die Person nach wie vor familienrechtliche Gutachten.
Ob dieser Gutachter kriminell ist und dies von der Justiz durch ebendiesen Vergleich inklusive Stillschweigepflicht vertuscht wird, darüber dürfen Sie selbst entscheiden.
Gericht bestellt Betrüger zum Gutachter – 175 mal
Es sind nicht nur Gutachter kriminell. Familienrichter sind ebenso in Frage zu stellen. Diese ordnen ein famillienpsychologisches Gutachten anordnen, beauftragen den Gutachter, beschließen aufgrund des Gutachtens die Inobhutnahme eines Kindes, verbieten den Umgang zwischen Kind und Eltern, treffen Sorgerechtsentscheidungen und bestimmen, ob das Kind bei Vater oder Mutter lebt.
Sorgfaltspflicht darf angesichts des Ausmaßes solch richterlicher Entscheidungen als vorausgesetzt gelten. Doch im Familienrecht ist dies weit gefehlt.
Gericht prüft Qualifikation von Gutachter nicht
Haben Sie eine Ausbildung zum Bäcker, KFZ-Schlosser oder zur Floristin gemacht? Wollen Sie mehr Geld verdienen? Werden Sie Gutachter oder Gutachterin am Familiengericht! Behaupten Sie einfach, Sie seien Diplompsychologe.
Sie glauben, das sei nicht möglich? Doch!
Einen Nachweis über Ihre berufliche Eignung verlangt das Familiengericht nicht, wenn Sie als Gutachterin oder Gutachter tätig werden wollen.
Sachverständiger ohne Sachverstand
Wie sorgfaltslos Familienrichter mit der Beauftragung familiengerichtlicher Begutachtung umgehen, zeigt ein Justizskandal, der in der Öffentlichkeit kaum Aufmerksamkeit erreichte.
Rheinland-Pfälzische Familiengerichte beauftragten in mindestens 175 familiengerichtlichen Verfahren einen „Sachverständigen“, der sich als Diplompsychologe ausgab. Der Gutachter selbst brüstete sich laut Allgemeine Zeitung übrigens damit, 500 Gutachten erstellt zu haben. Das Problem daran:
Der „Sachverständige“ war Heilpraktiker – kein Diplompsychologe.
175 x völliges Versagen mehrerer Familiengerichte
In Rheinland-Pfalz gibt es 46 Familiengerichte. Dass es Betrüger gibt, kann man keinem dieser Familiengerichte zum Vorwurf machen.
Dass jedoch in mindestens 175 familiengerichtlichen Verfahren, vielleicht sogar bei 500 Gutachten (oft wird eine Familie mehrfach begutachtet), mehrere Familienrichter einen Sachverständigen bestellt haben, der über keinerlei Sachverstand und keine berufliche Qualifikation verfügt, ist völliges Versagen der Justiz – oder kriminelles Verhalten.
Kein Einzelfall: Immer wieder treten Betrüger als Gutachter vor deutschen Gerichten auf. Bekanntester Fall ist Gert Postel, der ebenfalls psychiatrische Gutachten erstellt hat und als Gutachter vor Gericht auftrat. Gert Postel war Postbote. Und auch in Hessen prüfen Gerichte offenbar nicht, wen sie als Gutachter beauftragen. Dort erstellte ein „Reichsbürger“ fast 2000 psychiatrische Gutachten in Betreuungsverfahren, dessen Eignung alleine durch eine Buchveröffentlichung in 2012 hätte in Frage gestellt werden müssen.
Falscher Gutachter verurteilt: 3 Jahre Haft
Der damals 44 Jahre alte Betrüger Andreas S., der im Auftrag mehrerer Familiengerichte in Rheinland-Pfalz familienpsychologische Gutachten erstellte in mindestens 175 Fällen, wurde zu 3 Jahren Haft verurteilt.
Wegen 7 Fällen uneidlicher Falschaussage sowie gewerbsmäßigem Betrug in 175 Fällen zulasten der Staatskasse.
Hier finden Sie das Gerichtsurteil Az: 1043 Js 3589/14 – 2 KLs. Hier kommentiert Bruno Kremer, Vorsitzender Richter der 2. Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach, das Urteil in Bild.de.
Was passiert mit den betroffenen Familien?
In seiner Begründung lässt Vorsitzender Richter Bruno Kremer offen, inwieweit sich das Aufdecken des Betrugs des vermeintlichen „Gutachters“ auf die gerichtliche Entscheidung für die betroffenen Familien auswirkt. Vermutlich gar nicht.
Die Bildzeitung kommentiert hierzu mit den Worten:
„Völlig unklar, wie vielen Eltern so Unrecht getan wurde. Wie viele Familien dadurch zerstört, wie viele Kinderseelen für immer geschädigt wurden. Doch darum geht es beim Prozess gar nicht. Hier dreht es sich um 175 Fälle von gewerbsmäßigem Betrug. Begangen an der Staatskasse.“
Seit 2005 war der Betrüger als Gutachter für Familiengerichte tätig. Im Jahr 2014 wurden die Ermittlungen gegen den Betrüger aufgenommen. Verurteilt wurde er 2018. Bis dahin erschlich der Kriminelle sich mit familiengerichtlichen Gutachten ein Betrag in Höhe von 750.000 Euro.
Der Tragweite dieses Betrugs, der sich womöglich über 13 Jahre erstreckt und sich über eine bislang ungeklärte Zahl von Familien noch bis heute auswirkt, muss man sich bewusst machen.
Wie viele inobhutgenommene Kinder, Geschwisterkinder, Väter, Mütter und Großeltern betroffen sind, bleibt ungewiss.
Wer hat diesen Justizskandal aufgedeckt?
Bestand bis hier hin zumindest noch der Hoffnungsschimmer, dass ein Familienrichter oder eine Familienrichterin an einem der womöglich 46 verantwortlichen rheinland-pfälzischen Familiengerichte dem Betrüger auf die Schliche gekommen wäre, weil wenigstens ein Justizangehöriger den vermeintlichen Gutachter vor Bestellung geprüft hätte, folgt auch diesbezüglich Ernüchterung.
Aufgeflogen ist der Betrug durch eine betroffene Mutter, Marion Handschuh, die über viele Jahre hinweg gegen das an ihr und ihrem Kind begangenen Unrecht sowie gegen den Justizapparat ankämpfte.
Ob alte Gerichtsverfahren bei Bekanntwerden des Betrugs aufgerollt, familiengerichtliche Beschlüsse aufgehoben, Familien rehabilitiert und entschädigt wurden, ist nicht bekannt.
Dieser exemplarische Fall wirft Fragen auf, wie viele Richter und Gutachter kriminell sind. Zwar war in diesem Fall nicht der Gutachter kriminell, aber wenn die rheinland-pfälzischen Richter in mindestens 175 Fällen derart kriminelles Handeln unerkannt zulassen und nach dem Aufdecken keine öffentliche Erklärung stattfindet, was mit all den Familien im Nachhinein passiert ist, lässt dies tief einblicken in das deutsche Familienrechtssystem.
Die Folgen für Marion Handschuh
Mutter Marion Handschuh wollte ihr Kind vom Kindergarten abholen. Ihr Kind war nicht mehr dort. Es wurde kraft Gerichtsbeschluss vom Jugendamt inobhutgenommen, wie dieser TV-Bericht zusammenfasst.
Die Inobhutnahme des Kindes aus dem Kindergarten sowie damit einhergehende Trennung von Mutter und Kind stellt für beide ein traumatisierendes Ereignis dar.
Als Anlass für den Beschluss zur Inobhutnahme legte das Familiengericht das „Sachverständigengutachten“ des inzwischen verurteilten „Gutachters“ zugrunde.
Der vom Gericht beauftragte Betrüger erklärte Marion Handschuh als „erziehungsunfähig“ und „diagnostizierte“ der Mutter:
- großes Aggressionspotenzial
- Wahnvorstellungen
- dysfunktionale Persönlichkeitsstörung
Obwohl es Mutter Marion Handschuh zu verdanken ist, dass der Betrug nach 175 Fällen aufflog, das „Gutachten“ obsolet ist, hat das verantwortliche Familiengericht die Inobhutnahme ihrer kleinen Tochter nicht aufgehoben, wie RTL berichtet. Für die Mutter geht der juristische Kampf weiter.
Für betroffene Eltern spielt es also keine Rolle, ob der Gutachter kriminell ist oder das Familiengericht grob fahrlässig mit seiner Sorgfaltspflicht umgeht. Im Familienrecht gilt: Sachverständige, Richter und Jugendämter schaffen Fakten.
Das Erlebte schildert Marion Handschuh in ihrem Buch „STEH AUF UND WEHR DICH!„.
Vorverurteilung: Recht auf faires Verfahren verwirkt
Jene Wehrhaftigkeit von Mutter Marion Handschuh im familienrechtlichen Verfahren, die letztlich dazu führte, dass der Betrüger entlarvt und ihm der Prozess gemacht wurde, hätte auch ganz anders ausgehen können.
In unzähligen ähnlich gelagerten Verfahren wird Eltern alleine deshalb Sorgerecht und Kind entzogen, weil sie sich „krankheitsuneinsichtig“ verhalten, wenn sie sich gegen Diagnosen, Gutachten, Inobhutnahme wehren. Selbst dann, wenn …
- das Sachverständigengutachten fehlerhaft ist.
- falsche Untersuchungsmethoden angewandt wurden.
- das Gutachten keinen wissenschaftlichen Kriterien standhält.
- der Gutachter kriminell ist und gelogen hat.
- ein Gefälligkeitsgutachten erstellt wurde.
Sobald Eltern mit dem Vorwurf konfrontiert werden, sie seien nicht geeignet, ihr Kind zu erziehen, sind sie gebrandmarkt. Eltern, die unter Kontrolle des Jugendamts stehen, denen das Gericht Kindeswohlgefährdung unterstellt, denen der Sachverständige Erziehungsunfähigkeit sowie psychische Erkrankung diagnostiziert, erleben Vorverurteilung par excellence.
Dass ein Gutachter kriminell ist, in seinem Gutachten gelogen hat, der Richter Recht beugt oder das Jugendamt gegen Gesetze handelt? Das kann nicht sein. Alles Phantasiekonstrukte psychisch kranker und uneinsichtiger Eltern! Dieses pikante Detail beschränkt den Rechtsanspruch auf ein faires Verfahren drastisch und beeinflusst Ermittlungen.
Gutachter kriminell – Gerichte machen es möglich
Seit Jahren sind Qualtitätsstandards sowie hohe Fehlerquote bei Sachverständigengutachten bekannt. Zur Erinnerung: Etwa 75 % aller Gutachten sind falsch. Hinzu kommt eine bislang unbekannte Schwarzzahl, wie viele Betrüger ohne jegliche Kompetenz von deutschen Gerichten beauftragt werden. Damit ist die Bestellung von familiengerichtlichen Sachverständigen obsolet.
Letztlich spielt es keine Rolle, ob der Gutachter kriminell ist oder Gerichte Betrüger zur Begutachtung beauftragen. Inobhutnahmen, Sorgerechtsentzüge, Umgangsregelungen werden von Familiengerichten beschlossen – nicht der Gutachter. Richterinnen und Richter sind verantwortlich – Verantwortung tragen sie jedoch nicht.