Häufig werden schnellere Inobhutnahmen gefordert, ohne sich den Folgen einer Inobhutnahme für Kind und Eltern bewusst zu sein. Das Ausmaß dieses Eingriffs wirkt auf vielerlei Ebenen und ist irreversibel für die ganze Familie. Betroffene Familien sind meist über mehrere Jahre der staatlichen Behandlung, damit einhergehend vieler und anhaltender psychischer Traumata ausgesetzt und das Leben aller Familienmitglieder gerät in jeder Hinsicht aus den Angeln.

Eine Inobhutnahme ist einer der tiefgreifendsten Eingriffe in die Familie, die das staatliche Wächteramt (in Deutschland geregelt durch § 42 SGB VIII) vorsieht. Per Gesetz soll sie eine vorläufige Maßnahme zum Schutz eines Kindes oder Jugendlichen sein, wenn eine dringende Gefahr für dessen Wohl besteht und dieser Gefahr nicht mit niederschwelligeren Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Im Umkehrschluss:

Eine Inobhutnahme darf nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen versagen.

Obwohl die Herausnahme eine Maßnahme sein soll, die per Gesetz nur dann Anwendung finden darf, um physischen oder psychischen Schaden vom Kind abzuwenden, löst sie in aller Regel sowohl bei den Kindern als auch bei den Eltern schwerwiegende Traumata aus. Die daraus resultierenden Folgen einer Inobhutnahme sind vielschichtig und reichen von psychologischen Traumata bis hin zu langfristigen beruflichen, sozialen und existenziellen Problemen sowie schwerwiegenden Erkrankungen.

Eine hinreichende Abwägung zwischen Nutzen und schädlichen Folgen einer Inhobhutnahme findet aller Regel nach nicht statt, wie unzählige Fälle und höchstrichterliche Urteile seit Jahrzehnten immer wieder bestätigen.
Folgen einer Inobhutnahme