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Elternabend Datenschutz


In Demmin fand am 04.09.2019 ein Elternabend statt. Ein Anlass, demnächst an dieser Stelle das Thema Datenschutz aufzugreifen, mit dem man es an der Schule nicht so genau nimmt. Genauer gesagt: An der Fritz-Reuter-Schule in Demmin – und auch im Schulamt -Neubrandenburg wendet man DSGVO und BDSG nach eigenem Gusto an. So, wie es gerade passend erscheint. An der Demminer Schule kennt man am Elternabend Datenschutz zumindest in einer Klasse nicht.

DSGVO gilt auch und im Besonderen für Schulen

Zugegeben, die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist ein Bürokratiemonstrum, das es einem nicht leicht macht. Erst recht nicht durch die Verschärfung der Datenschutzbestimmungen, die seit 25. Mai 2018 in Kraft getreten sind. Erinnern wir uns beispielsweise an die juristischen Ausführungen von RA Christian Solmecke der Kanzlei Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, inzwischen WBS Legal (an dieser Stelle einen lieben Gruß), der in diesem Video die Absurditäten der DSGVO anschaulich darstellt.

Von der EU wenig praxistauglich beschlossen, hat die DSGVO dennoch ihre Berechtigung. Soll sie doch personenbezogene Daten des Einzelnen schützen. Das gilt beispielsweise für personenbezogene Daten von Schülern und Eltern.

Unter anderem regelt die Datenschutzgrundsatzverordnung auch, wie Lehrer am Elternabend Datenschutz zu beachten haben. Nämlich so, wie der Gesetzgeber es verlangt – und nicht nach eigenem Gusto oder so, wie man es ”schon immer” gemacht hat.

Wird in Demmin schon immer am Elternabend Datenschutz missachtet?

Auf diese Frage wird der zuständige Datenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern noch zu befinden haben. So trug es sich beim letzten Elternabend zu, dass die Demminer Klassenlehrerin einer anwesenden Mutter das Klassenbuch in die Hand drückte. Diese sollte sich die Noten ihres Kindes heraussuchen; anschließend sollte das Klassenbuch durch die Elternschaft gereicht werden, damit jedes Elternteil sich die Zensuren des eigenen Kindes heraussuchen konnte.

Eine der anwesenden Damen, eine Pflegemutter, erhob Einspruch – mit dem Verweis auf den Datenschutz. Zunächst blieb das von der Klassenlehrerin unkommentiert. Erst, als eine zweite Mutter ebenfalls den Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung gab, reagierte die Lehrerin – ungehalten. Wutentbrannt sprang sie auf, dampfte zum Klassenbuch, welches sie an sich riss, während sie etwas von ”immer so” und ”nie ein Problem” abließ.

Datenschutzverletzungen werden nicht durch stoische Wiederholungen legitimiert

”immer so” und ”nie ein Problem”, das dürften keine Worte sein, mit denen sich die verschärfte DSGVO vom Tisch fegen ließe. Nur, weil man es immer so macht und es nie ein Problem gab, heißt das noch lange nicht, dass dies rechtlich zulässig ist. Schon Hippokrates wußte es besser!

Im Klassenbuch werden neben Zensuren aller Schüler auch weitere Informationen zusammengefasst, z. B. Krankmeldungen, Strafen usw.. Dabei handelt es sich somit um persönliche Daten.

Bei der Anmeldung in einer Schule, aber auch im Schulalltag fallen Daten an. Informationen wie Namen, Adressen, aber auch Schulnoten gehören zur Klasse der sogenannten personenbezogenen Daten. Diese unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen auch in der Schule nur gemäß Datenschutz verwendet werden.

Quelle: https://www.datenschutz.org/schule/

Das Herumreichen des Klassenbuchs stellt somit Datenschutzverletzung dar.

Bei Schulnoten handelt es sich rechtlich um schützenswerte personenbezogene Daten.

Quelle: Kerstin Prinzhorn (Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover), https://wordpress.nibis.de/datenschutz/files/Umgang-mit-Daten-in-Schule-Aufsatz-SchVw-NI-Jan09.pdf

Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr

Niemand kann alles wissen. Dieses Recht mag man auch einer Klassenlehrerin mit mehreren Jahren Berufserfahrung einräumen. Vergesslichkeit kann auch vorkommen. Vor allem kurz vor der Rente.

Aber: Man sollte meinen, dass nach den Hinweisen zum Datenschutz am vorhergehenden Elternabend etwas hängen geblieben ist und die Lehrerin ihr Verhalten zu reflektieren in der Lage ist und sich in Sachen DSGVO schlau macht, um sich bei den wenigen, ihr noch bevorstehenden Elternabenden datenschutzkonform zu verhalten.

Weit gefehlt! So äußerte sich diese am nächsten Elternabend über Schüler, deren Eltern nicht der Elternversammlung beiwohnten und gab ihre Einschätzung zu den schulischen Leistungen vor den anwesenden Eltern zum Besten. Zudem redete sie über eine Schülerin, die nicht mehr zur Klasse gehört – an der Schule Demmin nicht ungewöhnlich.

”Jetzt, wo X nicht mehr in der Klasse ist, könnte Y die Versetzung schaffen.”

Nicht nur, dass es sich dabei um eine weitere Datenschutzverletzung handelt, stellt diese Äußerung eine Schmähkritik an die zweite Schülerin dar. Die Schülerin wurde vor den Sommerferien in die nächste Klassenstufe versetzt. Das neue Schuljahr hat gerade vor 2 Wochen begonnen.

Wie man bereits nach den ersten beiden Schulwochen des neuen Schuljahres die weitere Versetzung anzweifeln mag, erschließt sich nicht. Es sei denn, die Klassenlehrerin vermag es, in der Glaskugel lesen zu können. Dies können wir jedoch ausschließen. Weil die Glaskugel

Ausgerechnet jene Klassenlehrerin mokiert sich auf gleichem Elternabend, für sie sei es nicht akzeptabel, dass sich eine Mutter auf dieser Internetseite ”über die Schule” auslässt. Hierzu empfehlen wir als Lektüre höchstrichterliche Rechtsprechung über öffentliche Kritik, die stets ins Waagschalenverhältnis zu legen ist.

Mit Verlaub, Klassenlehrerin H. hier könnte problemlos Ihr Klarname stehen – eine zulässige Praxis angesichts dessen, was an Ihrer Schule, in Ihrem Unterricht und an Ihren Elternabenden abgeht! Und seien Sie sich gewiss: Es ist nicht EINE Mutter, die sich öffentlich über diese Demminer Schule äußert.

Wir sind der Meinung: Diese Lehrerin ist nicht akzeptabel.

Inakzeptabel sind weitere Verletzungen des Datenschutzes beim Elternabend, die zudem auch äußert krude anmuten. Zwei Schüler, die im Alter von 16 und 17 noch keinen Personalausweis hätten, dürfe sie nicht zum Schulausflug auf den Berliner Weihnachtsmarkt mitnehmen, wegen Entführungsgefahr.

Abgesehen davon, dass die Klassenlehrerin derartige Daten nicht haben, schon gar nicht verwerten darf – trotz Recherche ist uns nicht bekannt, inwieweit ”Entführer” vor einer ”Entführung” nach dem Perso fragen. Bekannt ist ebenso wenig, was derartige Äußerungen auf einem Elternabend zu suchen haben.

Nicht nur am Elternabend Datenschutz verletzt: Fotos in der Schule

Wenn Kinder beschult werden, sind die Eltern zu befragen, ob sie mit Fotografieren und dem Veröffentlichen von Fotos einverstanden sind. Eine Erlaubnis dazu lag nicht vor, dennoch werden mehrfach Fotos aufgenommen und verteilt. Verletzungen der Persönlichkeitsrechte – an der gleichen Schule in Demmin.

Personelle Konsequenzen an Demminer Schule?

Es rumort schon lange an der Demminer Schule. Während die Klassenlehrerin sich scheinbar noch in Sicherheit wiegt, es sei nur eine Mutter, die sich medial über die Schule ”auslässt”, häufen sich die Beschwerden. Nicht zuletzt deshalb wurde eine Facebook-Gruppe zum Elternaustausch gegründet. Insbesondere die letzten beiden Presseberichte im Nordkurier machten deutlich: es gibt viele Probleme. Sie anzusprechen wird von Schulleitung und Schulamt nicht gerne gesehen. Eine Antwort seitens des Neubrandenburger Schulamts auf diesen öffentlichen Brief steht nach wie vor aus.

Eltern beklagen immer häufiger öffentlich die Zustände an der Demminer Schule, die Art der Kommunikation, aber auch die Methodik des Vertuschens und Lügens.

Immerhin können Eltern und Schüler hoffen. Am neuesten Elternabend, so teilte man dies unserer Redaktion mit, wurde in einigen Klassen darüber gesprochen, dass möglicherweise Schulleiter, Stellvertreter sowie Klassenlehrerin H. und eine weitere Lehrerin Ende des Jahres die Schule verlassen. Eine Konsequenz der Ereignisse, die sich seit rund 2 Jahren nicht mehr unter den Teppich kehren lassen?

Mehr zum Thema Elternabend Datenschutz hier: ”Elternabend – was dürfen Lehrer erzählen?