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Familienrecht Gerichtsurteile

Kein Anspruch auf falschen Beistand bei Hilfeplangespräch

Prinzipiell dürfen Eltern sich eines Beistandes bedienen. Allerdings können Behörden wie Jugendamt oder das Familiengericht den Beistand verwehren. So geschehen ist es bei einem Hilfeplangespräch, welches für den 23.11.2022 anberaumt war und online stattfinden sollte. Wohnsitz der Eltern ist in Bayern, die beiden Beistände stammen aus Stralsund, im Norden Deutschlands an der Ostsee.

Jugendamt lehnt Beistände wegen vorausgegangenen Veröffentlichungen zum Verfahren ab

Das Jugendamt lehnte die Teilnahme der Beistände am Online-Hilfeplangespräch ab, weil nach Auffassung des Kreisjugendamts die Beistände auf freifam.de über die Sachbearbeiterin des Jugendamts bei Klarnamen-Nennung unliebsam berichten.

Die Eltern reichten am 11.11.2022 vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht München ein und beantragten Einstweilige Anordnung, dass die Beistände zum Hilfeplangespräch zugelassen werden. Offenbar versäumten die Eltern es, in ihrem Antrag zu informieren, in welchem Umfang das Sorgerecht eingeschnitten ist. Dazu wird sich später das VG München näher einlassen – nicht nur Beistände, sondern auch Eltern können vom HPG ausgeschlossen werden!

Cleverer Schachzug des Jugendamts

Mit Stellungnahme vom 19.11.2022 an das Verwaltungsgericht München teilte das Kreisjugendamt mit, dass bei Zulassung der Beistände das Hilfeplangepräch nicht online, sondern in Präsenz – also in Bayern stattfinden würde.

Eltern begründen: Präsenz-Teilnahme zu teuer

Daraufhin ergänzten die Eltern ihren Antrag beim VG München dahingehend, dass eine Präsenzteilnahme der Beistände aufgrund der Entfernung Stralsund / Bayern einen erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand bedeuten würde, weshalb man bezüglich des Hilfeplangepsrächs an Online-Konferenz festhielte. Zwischenzeitlich hatte das Jugendamt ohnehin den Termin für den 23.11.2022 abgesagt, da die Sachbearbeiterin kurzfristig und unvorhergesehen verhindert sei.

VG München: Beistände nicht geeignet

Das angerufene Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 22.11.2022 unter M 18 E 22.5593 den Antrag abgelehnt hat.

Es hat u.a. wie folgt begründet:

  • Ein Beistand kann abgelehnt werden, wenn er nicht geeignet ist.
  • Um nicht geeignet zu sein, genügt provozierendes Verhalten.
  • Unsachlichkeit oder mangelnde Sachkunde sind weitere Gründe.
  • Durch bereits erfolgte Veröffentlichung zum Verfahren auf freifam.de, stellt Sinn und Zweck der Teilnahme eben jener Beistände am Hilfeplangespräch in Frage.

Eltern verweigern Teilnahme am HPG

Das Jugendamt terminierte zum 08.12.2022 einen neuen Online-Termin für das HPG. Daraufhin teilten die Eltern mit, dass sie weiterhin auf die Teilnahme der Beistände bestünden, gegen den Beschluss vom VG München Rechtsmittel einlegen würden und nahmen am Hilfeplangespräch nicht teil.

Kommentar recht-obsolet.de

Wie wir u.a. in unserem Artikel „Gründe, warum das nichts wird“ unter Punkt 7 geschrieben haben, macht man Eltern für alles verantwortlich. Auch für das, was Pseudo-Unterstützer und Beistände fabrizieren.

Wie man als Beistand oder Eltern auf Stattfinden oder Teilnehmen der Eltern am Hilfeplangespräch riskieren kann, ist uns unbegreiflich. Nun hat das Verwaltungsgericht München durch den Beschluss dem Jugendamt eine umfangreiche Argumentieren an die Hand gereicht, in Zukunft den Eltern die Teilnahme am Hilfeplangespräch zu verweigern. Dies dürfte kaum einer Verbesserung der Situation sowie dem Anliegen der Eltern zuträglich sein.

Es wäre allemal besser gewesen, das Hilfeplangespräch stattfinden zu lassen und notfalls ohne Beistände zu führen, als zu riskieren, künftig von Hilfeplangesprächen ausgeschlossen zu werden. Stures Elternverhalten sowie falsche „Beratung“ durch Unterstützer hat noch nie zu einer Rückführung der Kinder geführt.

Der Beschluss ist unanfechtbar, die Eltern haben die Kosten zu tragen.

Familienrecht Gerichtsurteile: Inobhutnahme rechtswidrig