recht-obsolet.de
Die Diskrepanz zwischen Soll-Zustand und Ist-Zustand
Ein Gemeinschaftsprojekt von Journalisten, Rechtsanwälten und Betroffenen. Über das Rechtssystem und die Folgen für Betroffene.
Die Diskrepanz zwischen Soll-Zustand und Ist-Zustand
Ein Gemeinschaftsprojekt von Journalisten, Rechtsanwälten und Betroffenen. Über das Rechtssystem und die Folgen für Betroffene.
recht-obsolet.de berichtet über die Diskrepanz zwischen Rechtsanspruch und Realität in Deutschland und referiert schwerpunktmäßig aus den Themenbereichen:
Drei staatliche Institutionen sowie ein Organ der Rechtspflege, die tagtäglich Kinder und Erwachsene um Recht, Freiheit, Ehre und Vermögen bringen und dort Hilfe verwehren, wo sie benötigt wird.
Das Medium fasst Erfahrungen aus über zwei Jahrzehnten und hunderttausenden Einzelfällen zusammen. Fälle, in denen Recht, Gesetz und staatliche Institutionen sich selbst ad absurdum geführt haben.
V.i.S.d.P. St. Franz, Journalistin und Fachautorin eines der größten Elternportale Deutschlands und für Schulbuchverlage.
Die Aussage ist provokativ, polarisierend und die Quintessenz aus jahrzehntelanger Erfahrung resultierend aus professioneller Arbeit, Ehrenamt sowie gesundem Menschenverstand. Bereits vor über 10 Jahren wurde nachgewiesen:
Die Jugendhilfe ist wirtschaftlich ausgerichtet.
Fluten an Beschwerden an EGMR und die Untersuchungsausschüsse an das Europäische Parlament bestätigen:
Inobhutnahmen sind das Mittel der ersten Wahl, wenn es um „Hilfe zur Erziehung“ geht. Die BRD wurde mehrfach vom EGMR verurteilt, zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet und mehrfach vom EP gerügt, so beispielsweise mit dem Working Document deutsches Jugendamt aus 2009 sowie in 2017.
Während die Fallzahlen der Inobhutnahmen von Jahr zu Jahr steigen und sich in 10 Jahren mehr als verdreifacht haben, werden immer mehr Fälle bekannt, wo Jugendamtsleiter ihre Amtsposition dazu missbrauchen, Kinder in Kinderheime zu verschicken, dessen Betreiber sie selbst sind. Lesen Sie hierzu „Mit Kindern Kasse machen„. Gleichzeitig ist es möglich, dass Kinder unter der Überwachung vom Jugendamt sexuell missbraucht, an Pädophile verkauft und ermordet vom Ziehvater im Gefrierfach versteckt werden.
Obwohl das Jugendamt eine der mächtigsten Behörden Deutschlands ist, soll der Kinderschutz weiter ausgebaut werden. Ein Widerspruch, der die Annahme begründet, dass hier andere Ziele verfolgt werden.
recht-obsolet.de wird anhand gut dokumentierter Fälle aufzeigen was passiert, wenn
Soviel vorab: Uns ist unter zig Tausenden Fällen kein einziger bekannt, in dem einem Kind oder einer Familie geholfen wurde. Stattdessen erleben wir
Dies bestätigt: Es geht nicht um den undefinierten Begriff Kindeswohl, sondern um den fetten Reibach, der sich in der Sorgerechtsindustrie machen lässt und der auch gemacht werden muss.
Diese Summe stellte die Bundesregierung als Entschädigung für ehemalige Heimkinder frei. Angesichts des Leides von Millionen betroffener Kinder, Eltern, Großeltern und gemessen an dem Umsatz, den man bereits seinerzeit mit der Jugendhilfe generierte ein Hohn.
Die staatliche Verwaltung darf nicht ohne gesetzliche Grundlage handeln oder gar mit ihrem Handeln gegen Verfassung und Gesetze verstoßen.
Bundeszentrale für politische Bildung erklärt Rechtsstaat hier.
Gesetze sind Instrumente, welche Rahmenbedingungen darstellen, um das menschliche Zusammenleben zu regeln. Aus ihnen resultieren Rechte, aber auch Pflichten. Gesetze legen eine gewisse Grundnorm innerhalb eines Staates fest und sind von Bürgern, Polizei, Behörden, Gerichten einzuhalten.
In einer Demokratie geht per definitionem Macht und Regierung vom Volke aus. Die typischen Merkmale einer Demokratie:
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“.
Definition: Vorsätzliche falsche Anwendung des Rechts durch Polizei, Richter, Staatsanwalt und weiterer Amtsträger zum Nachteil einer Partei.
Definition: Willkür bezeichnet eine Maßnahme, die im Bezug zur Situation eindeutig unangemessen, fehlerhaft sowie nicht rechtlich vertretbar ist und die Annahme zulässt, dass die Entscheidung auf einer sachfremden Erwägung beruht.
Definition: Missbrauch durch einen Beamten, der kraft seiner Amtsgewalt durch eine Handlung, Unterlassung oder Duldung nötigt und mit Vorsatz die Rechte eines anderen schädigt.
Definition: Jede Form des Übergriffs auf das Rechtsgut einer anderen Person. Dazu zählen die Individualrechtsgüter: Leben, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, Ehre, persönliche Freiheit, Eigentum, Vermögen.
Definition: Verbrechen gegen die Menschenrechte sind u. a. Menschenversuche ohne Einwilligung des Betroffenen, Folter, entwürdigende oder erniedrigende Behandlung, willkürliche Eingriffe in die Privatsphäre, unwirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen, Verstoß gegen faires Verfahren vor unabhängigem und unparteiischen Gericht.
Menschenrecht ist u.a. auch:
In Deutschland herrscht Bildungspflicht und Schulpflicht. Grundsätzlich ist beides zu begrüßen. Jedoch hat sich das deutsche Schulsystem immer häufiger massiver Kritik zu stellen.
Weder bietet das deutsche Bildungssystem Chancengleichheit, noch zeichnet es sich durch fortschrittliche Lernmethoden aus und ebensowenig gehen Schulen auf individuelles Lernen oder die neuesten Erkenntnisse der Gehirnforschung ein.
Man muss weder Anhänger von Homeschooling noch Bildungsallergiker sein, um erahnen zu können, dass die Probleme an deutschen Schulen damit noch lange nicht erschöpft sind.
Kinder, die bis zur Einschulung in eine bestimmte Schule unproblematisch waren, geraten in ebendieser in schlechte Kreise, die aus jugendlichen Gewalttätern, Drogenkonsumenten, Alkoholkonsumenten und Schulschwänzern bestehen. Jugendamt und Schulamt sind überfordert, wenn sie von Eltern um Hilfe gebeten werden und delegieren an die Erziehungsberatung. Schuld sind immer Eltern und Kinder.
Rauchende, saufende, kiffende, randalierende, gewalttätige Schüler sind wahrlich kein Aushängeschild für eine Schule und dürfen zu Recht als Problemschüler bezeichnet werden. Doch wie reagieren Klassenlehrer und Schulleitung, wenn sie auf derartige Probleme angesprochen werden?
Allenfalls in Salamitaktik wird zugegeben, wenn Leugnen nicht mehr möglich ist. Sogar dann, wenn sich zuvor herausstellte: Die Namen der Problemschüler sind bekannt. Aber Jugendamt und Schulamt “machen da nix”. Da müssen dann schon die Eltern der anderen Schüler die Drecksarbeit leisten und das Versagen von Schule, Schulamt und Jugendamt ausgleichen. Nach Ansicht der Schule, welche die Eltern von Problemschülern – eigener Aussage zufolge – nicht erreicht, ist es Aufgabe der anderen Eltern, sich um die Probleme zu kümmern. Da spielt es auch keine Rolle, wenn diese sich erst ein Jahr im Einzugsgebiet befinden und die Problemschüler schon seit Jahren an der Schule wirken.
Viele Problemfelder an deutschen Schulen scheinen hausgemacht und werden durch das Verhalten von Lehrern und Direktoren begünstigt. Um nur einige Beispiele aus einem konkreten Fall zu erwähnen:
Indem man Problemschüler regelbeschult, werden die Probleme von einem kleinen hochproblematischen Schülerkreis auf die gesamte Schülergemeinschaft übertragen.
Solange der Staat Kinder und Jugendliche per Schulpflicht zum Schulbesuch zwingt, unterliegt der Lehrkörper der Fürsorgepflicht sowie Aufsichtspflicht. Im Rahmen dieser Dienstpflicht haben Lehrer und Direktoren dafür zu sorgen, dass sich aus dem Schulbesuch keine Gefahr für minderjährige Schülerinnen und Schüler sowie eine Schädigung des Kindeswohls ergibt.
Es reicht nicht, zu sagen und sich darauf auszuruhen:
Das Kind sucht sich seinen Umgang selber aus und muss ja nicht mit denen abhängen!
Noch sind Kinder nach gültigem Recht Schutzbefohlene, da sie altersbedingt noch keine ausgereifte Persönlichkeit haben. Selbst volljährige Schüler unterstehen der Fürsorge, die sich durch die Dienstpflicht für Lehrer ergibt.
Wenn Lehrer, Rektoren, Schulamt und Jugendamt nicht in der Lage sind, im Mikrokosmos Schule für ein friedliches Miteinander ohne Gewalt, Alkohol, Drogen und Mobbing zu sorgen und die Unversehrtheit unbescholtener Kinder zu gewährleisten, ist deren Leistungsfähigkeit erreicht und jedweder Kritik an Eltern obsolet, welche sich die Probleme offen anzusprechen wagen.
Während die genannten Berufsgruppen pünktlich Feierabend machen und ungeachtet von Leistungsfähigkeit und Krankenstand allmonatlich bis ans Lebensende vom Staat alimentiert werden, bleiben die Folgen für Schüler und Eltern oft unausgesprochen:
Noch im Jahre 2007 beschäftigten wir uns redaktionell mit maroden Schulgebäuden und einstürzenden Decken in Klassenräumen. In 2006 gab es den ersten Brandbrief. Die Rektorin der Berliner Rütli-Hauptschule rief um Hilfe wegen Übergriffen durch gewalttätige Schüler. Seinerzeit noch Einzelfall. Noch dazu sozialer Brennpunkt.
Ein Jahrzehnt schreien gleich mehrere Schulen um Hilfe. Schlagzeilen wie diese machen die Runde:
Schulen sind längst keine Stätte mehr nur für Bildung, sondern ein Spiegelbild einer kranken Gesellschaft und Orte, an denen Alkohol, Drogen und Gewalt zum Alltag gehören.
Eine Sozialpädagogin zu Suchtproblemen im Interview mit Ostsee-Zeitung.de, erschienen am 29.09.2017:
„Manche schaffen es nicht mehr zur Schule“
Kommentar: Dies ist möglicherweise auch gut so. Dann bleiben die Drogen aus der Schule draußen.
Staatsanwälte, Richter, Sachverständige, Polizeibeamte – sie müssen neutral und unvoreingenommen sein und unterliegen Dienstvorschriften, die Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Willkür ausschließen (sollen). Rechtsanwälte als Geheimnisträger sind in besonderem Maße ihren Auftraggebern verpflichtet.
Wer sich gegen rechtswidriges Handeln zur Wehr setzt oder anderweitig mit diesen Berufsgruppen in Kontakt gerät, dem ergeht es so, wie dem Seefahrer auf hoher See. Dabei ist es unerheblich, in welcher Angelegenheit oder in welcher Rolle man es zu tun bekommt.
Es stellt sich heraus: Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung sowie Willkür sind nicht die Ausnahme, sondern werden zunehmend zur Regel. Weil jeder auf seine Weise partizipiert und das System nur erhalten werden kann, wenn alle in Zahnradmanier interagieren.